Die Ehe ist überall auf der Welt als Institution bekannt. Sie reguliert Sexualität und Besitzverhältnisse. Lange Zeit war sie in Deutschland ein Privileg für wenige. Denn der Ehelosigkeit kam eine erhebliche politische Stabilisierungsfunktion zu: Ledigsein sollte zum Beispiel die Zersplitterung des Besitzes durch Erbschaftsansprüche vermeiden. Erst 1797 führte das Allgemeine Preußische Landrecht die Heiratsgenehmigung für alle ein. Mit der Aufhebung der Eheverbote stiegen die Zahlen der trauungswilligen Paare deutlich an. Dennoch ergab eine Volkszählung 1871 in Preußen, dass nicht einmal die Hälfte aller Gezählten im Stand der Ehe lebte.
Heute ist die Ehe eine soziale Institution mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. „Der Staat betrachtet die Ehe als schützenswert, weil nach wie vor die meisten Kinder aus der Ehe hervorgehen”, sagt Jörg Althammer, Volkswirt und Direktor des Zentralinstituts für Ehe und Familie in der Gesellschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Außerdem ist die Ehe eine elementare Solidargemeinschaft, auf die der Staat bei der Vergabe von Unterstützungsleistungen wie dem Arbeitslosengeld II auch zurückgreift. Deshalb betont das Grundgesetz den besonderen Schutz der Ehe. Für die politische Praxis bedeutet dies aber nur, dass der Staat alles unterlassen muss, was eine Ehe schlechter stellt als andere Formen des Zusammenlebens. Der Gesetzgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, die Ehe besser zu stellen.





