Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, Tauschbörsen-Nutzer zu finden, die besonders viele Lieder herunterladen und auch zum Kopieren anbieten. Beim Unternehmen Promedia in Hamburg zum Beispiel durchforsten Tag und Nacht Dutzende Mitarbeiter die gängigen Tauschbörsen nach Nutzern, die besonders aktiv sind. Per Zufall werden Nutzer ausgesucht und deren IP-Adresse (IP: Internet-Protokoll) notiert, die in der Tauschbörsen-Software sichtbar sind. Die IP-Adresse ist die eindeutige Identifikation eines jeden Internet-Anschlusses. Sie verweist auf den Inhaber des Anschlusses – Name und Adresse sind beim Provider gespeichert, also dem Netzbetreiber wie T-Online, Arcor oder Netcologne.
Eine Anwaltskanzlei, die im Auftrag der Musikindustrie Abmahnungen verschickt, kann aber nicht einfach beim Provider nachfragen, welche Person hinter einer bestimmten IP-Adresse steckt. Sie stellt deshalb in der Regel Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft und hofft, dass diese die Urheberrechtsverletzung als gravierend ansieht und beim Provider die richtigen Personendaten erfragt. Ist das der Fall, kann die Anwaltskanzlei das Abmahnschreiben verschicken, in dem in der Regel ein paar Hundert bis über 1000 Euro Schadensersatz verlangt werden.
Seit 2007 gilt ein neues Gesetz: Rechteinhaber – also Musikverbände oder Anwaltskanzleien in deren Auftrag – können bei einem Richter einen Beschluss erwirken, der den Provider zur Bekanntgabe der Daten hinter einer IP-Adresse zwingt. Sie müssen also bei der Staatsanwaltschaft keine Anzeige gegen Unbekannt mehr stellen. Wie sich das neue Gesetz auswirken wird, ist noch unklar, weil die Richter viel Spielraum bei der Entscheidung haben, ob sie den Provider zur Bekanntgabe des Internet-Anschlussinhabers zwingen.
Wer selbst Musikdateien oder Filme aus dem Internet heruntergeladen hat, dabei erwischt wurde und nun von einem Industrieverband abgemahnt oder verklagt wird, kann im Prinzip nur eines tun: sich einen Anwalt nehmen und auf ein mildes Urteil hoffen.




