Zeugenaussagen: Wahr oder falsch? - wissenschaft.de | Bild der Wissenschaft
BDW PlusGesellschaft & Psychologie
Wahr oder falsch?
Groß, dick, ja, er war’s. Da waren sich alle Zeugen des Überfalls auf die Nürnberger Stadtsparkasse in der Wölckernstraße im Jahr 1991 einig. Auch der Gutachter kam, nachdem er ein anthropologisches Vergleichsgutachten erstellt hatte, zu dem Schluss, das Ohrläppchen des Angeklagten stimme in Anwachsungsgrad und…
Letzter kostenloser Artikel3/3
von JAN SCHWENKENBECHER
Groß, dick, ja, er war’s. Da waren sich alle Zeugen des Überfalls auf die Nürnberger Stadtsparkasse in der Wölckernstraße im Jahr 1991 einig. Auch der Gutachter kam, nachdem er ein anthropologisches Vergleichsgutachten erstellt hatte, zu dem Schluss, das Ohrläppchen des Angeklagten stimme in Anwachsungsgrad und Verlauf vollkommen mit dem Ohrläppchen des Täters überein. Dass der seine Unschuld beteuerte und ein Alibi hatte, für das es Zeugen gab, nahm keinen Einfluss auf das Verfahren. Und so musste Donald Stellwag, bis dahin ein – abgesehen von seiner Statur – eher unauffälliger Kleinkrimineller, für knapp acht Jahre ins Gefängnis. Sein mutmaßliches Vergehen: räuberische Erpressung mit Geiselnahme.
Aber: Donald Stellwag war unschuldig. Zum Tatzeitpunkt war er über 250 Kilometer entfernt, in Leuna, Sachsen. Den wahren Täter schnappten Polizisten im Jahr 2001 bei weiteren Banküberfällen, die jenem Raub aus dem Jahr 1991 so sehr ähnelten, dass die Ermittler sich auch den Fall aus Nürnberg noch einmal genauer anschauten. Erst da erkannten sie Stellwags Unschuld – nur wenige Wochen, nachdem Donald Stellwag aus der Justizvollzugsanstalt Straubing entlassen worden war.
Dieser Justizirrtum ist nicht der einzige Fall, in dem Augenzeugen eine mehr oder weniger große Rolle dabei spielen, dass jemand zu Unrecht beschuldigt oder gar verurteilt wird. Für Deutschland lassen sich keine Zahlen dazu finden, wie häufig Zeugenaussagen falsch sind. Doch für die USA gibt es welche.
„The National Registry of Exonerations“ („Das nationale Entlastungs-Register“) sammelt und analysiert alle bekannten Entlastungen unschuldig Angeklagter in den USA von 1989 bis heute. Es ist ein gemeinsames Projekt des University of California Irvine Newkirk Center for Science and Society, der University of Michigan Law School und des Michigan State University College of Law. Derzeit verzeichnet es 3464 Fälle. In 27 Prozent dieser Fälle hatten Augenzeugen jemanden fälschlicherweise direkt als Täter beschuldigt, in 60 Prozent der Fälle hatten Zeugen etwas Falsches ausgesagt, was letztlich den vermeintlichen Täter belastete. Auch das Innocence Project, das sich in den USA für die Freilassung unschuldig Inhaftierter einsetzt, gibt an, dass über 60 Prozent ihrer Klienten von Augenzeugen falsch identifiziert wurden.
Es ist ein kleines Dilemma: In den USA wie auch hierzulande sind Zeugenaussagen ein zentraler Bestandteil vieler Gerichtsverfahren. Sie helfen Richtern und Anwälten dabei, Klarheit darüber zu erlangen, was tatsächlich vorgefallen ist. Sie dienen der Wahrheitsfindung, helfen als Beweismittel und können die Basis für Strafanzeigen sein. Mitunter sind sie sogar die einzige Informationsquelle in einem Fall. Damit sind sie ein wesentlicher Bestandteil des Justizsystems.
Mehr aus Gesellschaft & Psychologie
Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Gesellschaft & Psychologie.
Doch allzu oft irren Augenzeugen und erzählen Dinge, die nicht stimmen. Manche lügen. Aber auch jene Zeugen, die nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit sagen wollen, sagen – gar nicht so selten – die Unwahrheit. Auch im Fall von Donald Stellwag war das so. Die aussagenden Zeugen waren sich, als sie Stellwag schließlich in einer Gegenüberstellung sahen, sicher, dass er der Mann war, der sie mit einer Pistole bedroht hatte und anschließend mit einem Taxi geflohen war.
„Zeugenaussagen sind tatsächlich relativ ungenau“, sagt Michaela Pfundmair. Sie ist Professorin für Nachrichtendienst-Psychologie am Fachbereich Nachrichtendienste der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin. Außerdem ist sie Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und arbeitet als rechtspsychologische Gutachterin. „Wobei, vielleicht wäre die bessere Antwort: Kommt darauf an …“, ergänzt die Psychologin ihre Einschätzung der Güte von Augenzeugenaussagen. „Denn wenn die Bedingungen gut sind, können auch Augenzeugenberichte ganz verlässlich ausfallen.“ Pfundmair hat das Lehrbuch „Psychologie bei Gericht“ verfasst, in dem es unter anderem darum geht, wie das Justizsystem bestmöglich mit Zeugenaussagen und Augenzeugenberichten umgehen sollte. Doch allgemein gesehen gebe es schon eine ganze Reihe von Fehlerquellen, die die Qualität von Augenzeugenberichten verschlechterten, räumt sie ein. Verwenden müsse man sie trotzdem, so Pfundmair, denn häufig seien die Aussagen die einzige Quelle, die man in einem Verfahren habe. „Deswegen muss man aber auch immer darauf schauen, welche Irrtümer bei einer Aussage vorliegen könnten.“
Genau das untersucht die Forschung seit Jahren: Was kann eine Zeugenaussage beeinflussen, verändern, verfälschen? Welche Faktoren können dazu führen, dass Menschen etwas Falsches erzählen? Was beeinflusst die Erinnerungsleistung? Können auch Kinder oder ältere Menschen verlässliche Aussagen treffen? Wie kann man falsche Erinnerungen erkennen? Zahlreiche Studien erscheinen hierzu Jahr für Jahr, festigen bestehendes Wissen oder liefern weitere neuere Erkenntnisse. Andere Ansätze versuchen, die Augenzeugen-Forschung selbst zu verbessern.
Fehlerquellen
Die Einflussfaktoren lassen sich in drei Bereiche einteilen. Zunächst gibt es einige Variablen, die die Tat oder das Ereignis und damit die Abspeicherung der Erinnerung betreffen. Das sind teils banale Dinge: So wird eine Aussage ungenauer, wenn die Lichtverhältnisse schlecht sind, wenn die Tat sehr schnell vonstattengeht oder wenn Täter nur schwer zu erkennen sind – etwa, weil sie eine Maske tragen. Und je weiter weg sich ein Augenzeuge vom Geschehnis befindet, desto weniger Details kann er erkennen.
Außerdem gibt es zwei psychologische Effekte, die ebenfalls eine Rolle spielen. Erstens gibt es den Cross-Race-Effekt. Der besagt, dass Menschen Personen ihrer eigenen Ethnie besser wiedererkennen können als andere. Und zweitens gibt es den Waffenfokuseffekt: Taucht in der Situation eine Waffe auf, hat man nur noch Augen für die Pistole, das Messer oder den Schlagring. Das engt den Beobachtungsfokus ein. Menschen achten weniger auf die Personen, was die Aussage verschlechtert. Womöglich hat dieser Effekt auch bei Donald Stellwag dazu beigetragen, dass die Zeugen ihn als Täter identifizierten: groß, dick – okay, aber weitere Details nahmen sie gar nicht wahr, weil der tatsächliche Räuber die Bankmitarbeiterin mit einer Waffe bedrohte.
Neben den Faktoren, die zum Tatzeitpunkt eine Rolle spielen, gibt es jene, die sich auf den Zeitraum zwischen einem Ereignis und der Aussage oder Befragung beziehen. Je länger dieser Zeitraum ausfällt, desto mehr Aspekte des Ereignisses vergessen Augenzeugen – insbesondere Details oder wortwörtliche Äußerungen. Zudem kann es geschehen, dass jemand nach einem Ereignis weitere Informationen darüber erhält, was eigentlich vorgefallen ist – zum Beispiel von anderen Zeugen oder gar aus den Medien – und diese Schilderungen in seine eigenen Erinnerungen übernimmt.
Und schließlich gibt es jene Einflussfaktoren, die zum Zeitpunkt des Abrufs der Erinnerungen relevant werden – also, wenn die Befragung auf der Polizeiwache oder im Rahmen einer Gerichtsverhandlung stattfindet. Hierbei spielt insbesondere das Alter der Zeugen eine Rolle. Erst ab einem Alter von fünf Jahren zeigen Kinder ähnlich gute Identifizierungsleistungen bei Gegenüberstellungen wie Erwachsene – zumindest dann, wenn der Täter tatsächlich vor ihnen steht.
Ist der Täter nicht Teil der Gegenüberstellung – und die Kinder müssten sagen, dass keine Person für die Tat infrage kommt – sind sie erst ab einem Alter von 13 Jahren so gut wie Erwachsene. Umgekehrt sinkt die Erinnerungs- und Erkennungsleistung im hohen Alter ab. Insbesondere dann, wenn zwischen Tatzeitpunkt und Befragung ein längerer Zeitraum liegt.
Videos für die Forschung
Eine Forscherin, die solche Einflussfaktoren untersucht, ist Ulrike Kruse, Psychologin und Doktorandin an der Abteilung für Allgemeine Psychologie und Kognitive Neurowissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Bei ihrer Arbeit hat Kruse jedoch ein Problem beobachtet: „Wenn man Augenzeugen untersuchen möchte, muss man die Teilnehmenden in Situationen bringen, in denen sie Augenzeugen einer Tat werden“, so Kruse. „Aber es gibt keine Stimuli, kein Material, das man für solche Studien verwenden könnte.“
Die Stimuli, Videos oder Bilder, müssten stets neu erstellt werden. Selbst die hilfsbereitesten Fachkolleginnen und -kollegen teilten ihr eigenes Material in der Regel aus Datenschutzgründen nicht. „Deswegen habe ich mich dazu entschlossen“, sagt Kruse, „eigenes Material zu erstellen, es für meine Untersuchungen zu verwenden und die Stimuli anschließend allen Kolleginnen und Kollegen weltweit zur Verfügung zu stellen.“ Dieses Material – die Jena Eyewitness Research Stimuli (JERS) – hat Kruse gemeinsam mit Institutsleiter Stefan Schweinberger im vergangenen Dezember in der Fachzeitschrift Plos One veröffentlicht.
Bei den JERS handelt es sich um sechs kurze gefilmte Sequenzen, die kleine Vergehen nachstellen – etwa einen Taschendiebstahl im Park. Von den Sequenzen erstellte die Forscherin je eine zweidimensionale und eine dreidimensionale Variante. Die 3D-Version lässt sich sogar mit einer Virtual-Reality-Brille anschauen. Nachdem Teilnehmende einer Studie die Kurz-Krimis angeschaut haben, sollen sie in einem zweiten Schritt die Täter bei einer Art Gegenüberstellung identifizieren. Doch auch dafür brauchte Kruse Material.
„Es dauerte sehr, sehr lange, bis wir über Anzeigen, Flyer und Soziale Netzwerke Personen fanden, die sich ähnlich genug sehen, um sie für eine Gegenüberstellung nutzen zu können“, sagt Kruse. Doch schließlich wurde sie fündig: Fotos von 16 den Tätern ähnlich sehenden Personen hat Kruse neben den Kurz-Videos veröffentlicht – auf dem Open Science Framework, von dem aus sich andere Forschende die Materialien für ihre eigenen Untersuchungen herunterladen können.
„Man weiß zwar schon relativ viel über Augenzeugen und Faktoren, die die Aussageleistung beeinflussen“, sagt Kruse. „Doch es ist ein Problem bei der Augenzeugenforschung, dass noch nicht so richtig geklärt ist, inwiefern die Ergebnisse aus der Forschung wirklich übertragbar auf echte Gegenüberstellungen sind.“ Kruse hofft nun, dass ihre 2D- und vor allem 3D-Krimis dazu beitragen können, die Augenzeugen-Forschung ein wenig alltagsnaher zu gestalten. „Insbesondere die VR-Variante schafft vielleicht ein bisschen mehr Generalisierbarkeit, weil die Teilnehmenden das Verbrechen rundherum erleben“, so Kruse. Es wäre ein großer Fortschritt, sollten Kruses Materialien die Erkenntnisse aus der Augenzeugen-Forschung übertragbarer machen.
Bislang werden in vielen Experimenten 2D-Filme gezeigt. Die Teilnehmenden wissen manchmal sogar, dass es um Erinnerungsleistung oder Augenzeugen-Aussagen geht. Und die Gegenüberstellung findet meist nur kurze Zeit später statt, manchmal sogar am gleichen Tag. „Das ist natürlich überhaupt nicht übertragbar auf eine Situation, in der ich gar nicht weiß, dass gleich ein Verbrechen passieren wird und dass ich dieses Verbrechen beobachte“, sagt Kruse. „In der Realität ist man weniger aufmerksam, versteht oft erst im Nachhinein, was eigentlich vorgefallen ist, und achtet dementsprechend nicht unbedingt auf die Gesichter der Menschen.“ Und die Gegenüberstellungen fänden auch nicht so zeitnah statt wie in psychologischen Experimenten, sondern manchmal erst Monate oder gar Jahre später.
Fragetechniken
Davon abgesehen gibt es aber auch heute schon einige Erkenntnisse, die all jenen Menschen, die in ihrem Alltag mit Augenzeugen zu tun haben – etwa Polizisten, Richtern, Anwälten oder Gutachtern – dabei helfen, besser mit dem Thema umzugehen. So soll am Ende eine Aussage zustandekommen, die so nahe wie möglich an der Realität ist. Oder es soll zumindest erkennbar werden, wenn etwas nicht stimmen kann.
Wollen rechtspsychologische Gutachterinnen wie Michaela Pfundmair prüfen, ob man der Aussage einer Person Glauben schenken kann, gehen sie dabei in zwei Schritten vor. Erstens prüfen sie, ob es sich um eine Lüge handeln könnte. Das tun sie zum Beispiel, indem sie schauen, ob eine Aussage über mehrere Befragungszeitpunkte konstant ist oder ob sie gewisse Merkmale enthält, die dafürsprechen, dass es sich um eine tatsächlich erlebte Geschichte handelt. Dazu gehören das Wiedergeben von Gesprächen oder spontane Richtigstellungen der eigenen Aussage.
Hat diese Analyse ergeben, dass es sich bei einer Aussage nicht um eine Lüge handelt, prüfen Gutachter in einem zweiten Schritt, ob die Aussage durch Suggestion zustande gekommen sein könnte. Das ist jener Prozess, bei dem die Gedanken, Gefühle, Wahrnehmungen oder eben Erinnerungen einer Person durch die verbale oder nonverbale Kommunikation einer anderen Person – oft jemand, der Fragen stellt – beeinflusst werden. Eine suggestiv gestellte Frage legt der befragten Person eine bestimmte Antwort besonders nahe. Solche Suggestiv-Prozesse können einerseits die unmittelbare Antwort verfälschen, sie können aber auch ganze Erinnerungen beeinflussen und sogar komplett neue Erinnerungen schaffen.
„Die Ergebnisse von Suggestion können dabei verschieden stark ausfallen. Es gibt komplette Scheinerinnerungen, bei denen sich Personen detaillierte Bilder einer Situation vorstellen, die es so nie gegeben hat, bis hin zu subjektiven Überzeugungen, dass etwas stattgefunden hat, ohne aber die entsprechenden Bilder im Kopf zu haben“, sagt Pfundmair. Besonders bei Kindern könne es häufig und schnell zu Suggestion kommen, etwa wenn sie etwas von Erwachsenen aufschnappten und nachplapperten.
„Zu prüfen, ob es sich bei einer Aussage um Suggestion handelt, ist etwas ganz anderes, als auf Lüge zu untersuchen“, so Pfundmair. „Denn die Personen halten ihre falschen Erinnerungen ja für echt.“ Die Erinnerungen unterscheiden sich für die Personen, die sie haben, nicht von wahren autobiografischen Erinnerungen. Auch im Gehirn werden sie nahezu identisch verarbeitet und abgerufen. „Um Suggestion zu erkennen, prüfen wir deshalb nicht den Inhalt der Aussage. Sondern wir schauen uns ganz genau an, wie die Aussage zustande gekommen ist“, so Pfundmair. „Dann können wir erkennen, ob suggestive Einflussfaktoren eine Rolle gespielt haben. So können wir abschätzen, ob Suggestion stattgefunden haben könnte oder nicht.“ Denn selbst wenn eigens dafür ausgebildete Profis wie Polizeibeamte oder Richter Augenzeugen befragen, kommt es mitunter vor, dass sie Suggestion auslösen.
Ein solcher Einflussfaktor sind etwa suggestiv formulierte Fragen. Ein laut Pfundmair klassisches Beispiel: Die Mutter, gerade frisch vom Vater getrennt, ist beunruhigt und vermutet, dass, wenn das Kind den Vater besucht, Seltsames vor sich geht, da das Kind stets etwas aufgewühlt zurückkommt. Schließlich fragt sie: „Hat der Papa dich da unten angefasst?“
Doch es müsse gar nicht immer so explizit sein, so Pfundmair. „Manchmal genügt es schon, wenn jemand etwas in eine bestimmte Richtung erzählt und das Gegenüber sagt ‚das ist ja interessant‘ oder ‚erzählen Sie mal mehr davon‘. Allein bestätigende Laute wie ‚ahja‘ oder ‚mhmm‘ können schon einen Suggestionsprozess auslösen.“
In der Praxis hat sich daher mittlerweile eine bestimmte Fragetechnik etabliert, auf die Polizisten, Anwälte oder Richter zurückgreifen sollten, wenn sie eine möglichst umfassende und wenig verzerrte Aussage erhalten möchten: das kognitive Interview. Dabei stellt man die Fragen so, dass sie zunächst ganz offen formuliert sind. Zeugen werden gebeten, alle Erinnerungen an das Ereignis zu berichten, unabhängig davon, wie unwichtig oder unbedeutend ihnen diese Details auch erscheinen mögen. Das Erinnern auch der kleinsten Details soll helfen, das Gesamtbild der Erinnerung zu vervollständigen, und kann so womöglich wichtige Informationen liefern, die sonst übersehen werden. „Dann lässt man die Person komplett erzählen, ohne dass man selbst irgendeinen Reiz setzt: keine Zwischenfragen, keine Bestätigungen. Erst wenn die Person fertig erzählt hat, kann man Nachfragen stellen. Dabei fragt man dann zunehmend konkreter“, so Pfundmair. Dabei sei die beste offene, nicht suggestive Frage eigentlich: Was war denn da los? Erzählen Sie mal.
BDW PlusGesellschaft & Psychologie
Dopamin – ein Porträt
8. Juni 2026
Rund um den Botenstoff Dopamin gibt es einige Mythen und Missverständnisse. Er ist viel mehr als ein „Glückshormon“. Er ist der Lehrmeister…
Gesellschaft & Psychologie
Auch unser Gehirn arbeitet mit Wort-Vorhersagen
8. Juni 2026
Biologische Vorhersagemaschine: Unser Gehirn arbeitet beim Verstehen von Sprache ähnlich wie die künstliche Intelligenz – es nutzt…