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... und – Schnitt!
Das Münsteraner Tatort-Team ist äußerst beliebt bei den Fernsehzuschauern. Doch wie realitätsgetreu wird die Arbeit der Rechtsmediziner Karl-Friedrich Boerne und Silke Haller dargestellt? Eine Analyse.
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von ROLF HEßBRÜGGE
Ein paar schnelle Schnitte mit dem Skalpell. Dann stülpt die Sektionsassistentin die Kopfschwarte nach vorn, als handele es sich bloß um eine dieser Halloween-Masken aus Latex. „Ein spezieller Moment“, raunt der Schauspieler Jan Josef Liefers in die Kamera. Kurz darauf oszilliert die elektrische Knochensäge mit schrillem Kreischen durch den Schädel des Toten. Liefers, der seit 20 Jahren den Rechtsmediziner Karl-Friedrich Boerne im Münster-Tatort der ARD verkörpert, wird leichenblass – denn das hier ist blutige Realität: In der RTL-Doku-Reihe „Die Obduktion“ blickt der Krimi-Darsteller dem echten Rechtsmediziner Michael Tsokos über die Schulter und stößt dabei merklich an seine Grenzen.
Krimi-Zuschauer sehen meist nur stark gefilterte Bilder aus dem rechtsmedizinischen Arbeitsalltag – aus gutem Grund: „Der Anblick einer geöffneten Leiche und der Organe, die wir übrigens paketweise entnehmen, ist für Ungeübte schwer zu ertragen“, sagt der Münsteraner Rechtsmediziner Maximilian Hagen. „Wir führen das Ganze möglichst würdevoll durch, doch wenn man große Mengen Gewebe von A nach B bewegt, verursacht das Geräusche.“ Obendrein kommt es vor, dass einer Leiche beim Wenden auf dem Sektionstisch deutlich vernehmbare Winde entweichen, weil die Darmbakterien nach dem Tod noch aktiv sind. Für Hagen ist das Routine. „Bei Studentenbesuchen gibt es jedoch immer mal einen, der den Sektionssaal plötzlich verlassen muss“, berichtet er. „Unsere größte Sorge ist, dass jemand kollabiert, auf den harten Fliesen aufschlägt und sich ernsthaft verletzt.“
Rechtsmedizinische Obduktionen sollen Tathergänge rekonstruieren und Todesursachen klären. Manche Leichenschauen dauern sieben Stunden und länger. „Liegen Verletzungen durch Feuerwaffen vor, muss jeder einzelne Schusskanal präpariert werden“, erklärt Hagen. „Wir verfolgen dann den kompletten Weg der Projektile: vom Einschuss bis zum Austritt, falls ein Durchschuss vorliegt.“ Nicht zuletzt gelte es zu überprüfen, ob die Schüsse todesursächlich waren. „Zusätzlich versuchen wir, so viel wie möglich aus den Verletzungen herauszulesen.“
Allerdings sind die Möglichkeiten meist etwas limitierter als im Fernsehen. In der Münster Tatortfolge „Spieglein, Spieglein“ berichtet Rechtsmediziner Boerne dem Kriminalpolizisten Frank Thiel (gespielt von Axel Prahl) ange-
sichts einer Schussverletzung: „Neun Millimeter, sauber gesetzt – mitten ins Herz aus etwa 30 Zentimeter Entfernung. Der Winkel des Schusskanals legt nahe, dass der Täter zwischen 1,65 und 1,70 groß ist.“
Der Befund ist gewagt, zumindest in Teilen: Die Kalibergröße einer Feuerwaffe, die den Außendurchmesser des Projektils in Millimetern bezeichnet, lässt sich anhand der Wundmorphologie zwar näherungsweise bestimmen. Auch eine geringe Schussdistanz könne man herauslesen, erklärt Hagen: „Solche Schüsse hinterlassen Schmauchspuren beim Opfer.“ Das sind mikroskopisch kleine Rauchpartikel, die durch das Zünden der Patrone freigesetzt werden. Dass sein „Kollege“ Boerne vom Winkel des Schusskanals auf die Körpergröße des Täters schließt, sei jedoch schlichtweg überinterpretiert. „Das Projektil kann beim Aufprall auf Haut und Knochen seine Richtung ändern“, gibt Hagen zu bedenken, „folglich verrät der Schusskanal nicht eindeutig, aus welcher Richtung oder Höhe gefeuert wurde.“
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Im Körper verbliebene Munition birgt Hagen übrigens per Plastikpinzette, nicht mit einer Metallzange wie in manchem Film: „Wir dürfen keine zusätzlichen Einkerbungen am Projektil verursachen“, betont Hagen. Denn jeder Schusswaffenlauf verursacht unverwechselbare Abdrücke im Projektil, Kriminalisten sprechen vom „ballistischen Fingerabdruck“. Finden sich an einem Tatort abgefeuerte Projektile oder Hülsen, werden die ballistischen Fingerabdrücke in einer Datenbank des Bundeskriminalamts gespeichert. Tritt eine bereits erfasste Waffe mehrfach in Erscheinung, können mithilfe der Datenbank womöglich auch alte, bislang ungeklärte Fälle gelöst werden. „Allerdings kann sich der ballistische Fingerabdruck einer Waffe mit der Zeit durch Abnutzung im Lauf verändern“, sagt Hagen.
Am Leichenfundort
In der Tatortfolge „Es lebe der König!“ wird ein Mann leblos im Wasser aufgefunden. Die Todesursache liegt auf der Hand: Ertrinken. Doch Rechtsmediziner Boerne, der am Fundort Verdacht schöpft, drängt auf eine Obduktion. „Boerne hat recht“, sagt Hagen. „So eindeutig eine Auffindesituation auch scheint, sie kann immer durch Dritte herbeigeführt worden sein. Das gilt vor allem bei Toten im Wasser.“ Das sogenannte Leichen-Dumping sei ein gängiges Mittel, um Mord nachträglich wie einen Ertrinkungstod aussehen zu lassen. Auch sonst findet Hagen die rechtsmedizinische Arbeit im Münster-Tatort weitgehend realitätsnah dargestellt: „Die Storys sind gut recherchiert.“ Allerdings sind sie natürlich krimigerecht ausgeschmückt.
Anders als seine fiktiven Krimifilm-Kollegen, besucht Hagen selten den Leichenfundort. „Eigentlich werden wir nur gerufen, wenn es um die Analyse von Blutspritzern zur Rekonstruktion eines Tathergangs oder um die Bestimmung der Leichenliegezeit geht“, sagt er. Zur Ermittlung des Todeszeitpunkts gleicht Hagen in der Regel die Umgebungstemperatur mit der Körperkerntemperatur ab. Letztere misst er per Rektal-Thermometer, dessen Sensor etwa 20 Zentimeter weit ins Körperinnere eingeführt wird. Je geringer die Differenz zwischen Körper- und Umgebungstemperatur, desto länger liegt der Todeszeitpunkt zurück. „Zusätzlich muss ich wärmeisolierende Faktoren wie Bekleidung oder Leibesfülle der Person in meine Einschätzung einbeziehen“, fügt Hagen an. In den meisten Fällen verortet er den Todeseintritt in einem Zeitfenster von 10 bis 20 Stunden: „Wesentlich genauer geht es nur bei sehr frischen Leichen – oder eben im Film.“
Und noch ein Mythos taucht in vielen Krimis auf: Die Rechtsmediziner werden dem Publikum als „Pathologen“ präsentiert, was sachlich falsch ist. Die Pathologie (Lehre vom Leiden) ermittelt krankhafte Vorgänge im Körper. Auch Pathologen obduzieren, allerdings nur zur Forschung und wenn Gewalt als Todesursache ausscheidet. Karl-Friedrich Boerne bezeichnet sich im Münster-Tatort korrekt als Rechtsmediziner – und mitunter auch als „Professor für forensische Pathologie“. Dieses Fach zur Ermittlung unnatürlicher Todesursachen gibt es wirklich, als Teil der Ausbildung zum Facharzt für Rechtsmedizin – und nicht etwa für Pathologie.
Das Team der Tatort-Rechtsmedizin stellt bei der Obduktion des vermeintlich Ertrunkenen fest, dass in die Atemwege des Betroffenen zuletzt Wasser eingedrungen war. Der Tote habe gar keine Gelegenheit mehr gehabt, Luft zu atmen – ein Hinweis auf gewaltsames Ertrinken. Laut Boerne fehlen zwei charakteristische Hinweise auf einen „natürlichen“ Kampf gegen das Ertrinken: das Fritz-Zeichen (Schleimhaut-Risse am Mageneingang durch eindringendes Wasser und anschließendes Wiederhervorwürgen) sowie das Wydler-Zeichen (eine Dreischichtung des Mageninhaltes aus weißlichem Schaum, verschluckter klarer Flüssigkeit sowie festen Bestandteilen). Richtig ist: Fritz- und Wydler-Zeichen entstehen eher nach einem „normalen“ Ertrinkungstod, nach atypischem Ertrinken sind sie oft nur wenig oder gar nicht ausgebildet. Insgesamt sei ein atypisches Ertrinken jedoch „eher schwer zu beweisen“, sagt Hagen.
Grundsätzlich gilt: Wenn bei einem Todesfall nur der kleinste Anhaltspunkt für mögliches Fremdverschulden vorliegt, muss das zuständige Gericht eine Obduktion anordnen. Im Münsteraner Institut für Rechtsmedizin, das an das dortige Universitätsklinikum angeschlossen ist, werden jährlich ungefähr 500 Obduktionen durchgeführt. Doch nur fünf Prozent der Menschen, die hier auf den Edelstahltischen liegen, erweisen sich als Opfer von Tötungsdelikten.
Im Sektionssaal
Jede Obduktion beginnt mit der äußeren Leichenschau. Der Tote wird entkleidet und auf Verletzungen oder mögliche Täterspuren untersucht. Auffälligkeiten werden fotografiert. Schritt zwei ist die innere Leichenschau. „Dazu machen wir einen langen Schnitt vom unteren Hals bis zum Becken“, erklärt Hagen: „Die Bauchhöhle wird eröffnet und der vordere Teil des knöchernen Brustkorbes entfernt, sodass die inneren Organe offen liegen.“ Zu Hagens Werkzeug gehören neben Skalpell und Knochensäge auch Pinzetten, Scheren, Schöpfkellen für Blut und Urin (Körperflüssigkeiten, die routinemäßig analysiert werden), Asservatenbehälter, etwa Boxen und Röhrchen, eine Organwaage sowie Nadel und Faden zum anschließenden Zunähen des Corpus. Dieses eher befremdliche Arrangement ist in Krimis selten komplett zu sehen.
Und noch etwas bleibt den Zuschauern erspart: der Gestank. „Leichen riechen sehr unterschiedlich“, verrät Hagen. „Eine frische Leiche riecht kaum. Fäulnisleichen hingegen riechen mal käsig, mal beißend.“ Allerdings würde sich kein Rechtsmediziner, wie in manchem Krimi, Mentholpaste unter die Nase schmieren, um die Geruchsbelästigung zu minimieren. „Schwerer Fehler!“, wirft Hagen ein. Schließlich könne die olfaktorische Wahrnehmung wichtig sein: „Riecht das Innere einer Leiche etwa nach Bittermandel, deutet dies auf Cyanide hin und damit auf Vergiften als mögliche Todesursache.“ Um die Gerüche aus dem Sektionssaal nicht in die eigene Wohnung zu schleppen, sei nach mancher Obduktion eine ausgiebige Dusche vor dem Heimweg unabdingbar.
Was das Gehirn verrät
Zurück zum Tatort-Fall des vermeintlich Ertrunkenen: Noch vor der eigentlichen Obduktion hat Rechtsmediziner Boerne eine Computertomographie (CT) des Gehirns veranlasst. Das ist ungewöhnlich. „Die postmortale Bilddiagnostik wird gerade an mehreren Stellen in Deutschland und Europa erforscht, ein allgemein gültiger Konsens über ihre Aussagekraft besteht allerdings nicht“, so Hagen. Man nutze die CT allenfalls zur Voruntersuchung. Im vorliegenden Tatort-Fall ist der Befund, den Boerne seinem Kollegen darlegt, ein dramaturgischer Kniff: „Frontotemporale Demenz, Thiel! Da schrumpfen die Stirnlappen. Das logische Denken nimmt ab, die Konzentrationsfähigkeit ebenfalls und die Impulskontrolle.“ Boernes Beschreibung der Symptome stimme, attestiert Hagen. Allerdings sei eine solche Demenz allein anhand von CT-Bildern nicht diagnostizierbar: „Dazu müsste man ausgiebige Untersuchungen am lebenden Patienten durchführen.“
Eine Gehirnuntersuchung ist Bestandteil jeder realen rechtsmedizinischen Obduktion, begutachtet wird jedoch das offene Organ. „Dazu öffnen wir die Kopfhöhle mit einer Knochensäge von Ohr zu Ohr“, verrät Hagen, „Zunächst sehen wir uns die äußeren Hirnstrukturen an, anschließend wird das Gehirn in dünne Scheiben geschnitten.“ Gesucht wird nach Erweichungen und Einblutungen: „Erweichungen sind Indizien für Vorschädigungen wie Schlaganfälle. Das kann relevant sein, wenn es darum geht, ob jemand gestürzt ist – vielleicht aufgrund einer Gangunsicherheit infolge eines Schlaganfalls – oder ob er gewaltsam zu Fall gebracht wurde.“ Einblutungen sprechen für frische Traumata. „Diese können durch einen Schlag entstehen oder durch ein geplatztes Aneurysma, eine krankhafte Gefäßerweiterung im Hirn, was dann keine unmittelbare Gewaltfolge wäre.“
In schwierigen Fällen greift die Münsteraner Rechtsmedizin auf die Expertise der Neuropathologie im Universitätsklinikum zurück. „Grundsätzlich können wir Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen hinzuziehen“, erklärt Hagen. „Diese müssen keine Rechtsmediziner sein.“ Selbst innerhalb der Rechtsmedizin gibt es heutzutage ausgewiesene Spezialisten. Das Institut in Münster beschäftigt neben elf Rechtsmedizinern sieben Molekularbiologen, die etwa für DNA-Abgleiche zuständig sind, sowie vier forensische Toxikologen. Während die Molekularbiologie Ende des vergangenen Jahrhunderts als neue Disziplin Einzug in die Rechtsmedizin hielt, hat sich die Giftkunde als eigenes Spezialressort abgespalten. Zwar besitzt jeder Rechtsmediziner toxikologisches Basiswissen, betont Hagen, „doch aufgrund der heutigen Vielzahl natürlicher und vor allem synthetischer Substanzen ist dieser Bereich sehr komplex geworden“.
Wie schwierig Vergiftungsfälle sein können, zeigt die Tatortfolge „Schlangengrube“. Im Körper einer Toten finden sich Blut- und Nerventoxine von drei verschiedenen Giftschlangen: Palmenviper, Puffotter und Küstentaipan – eine rechtsmedizinische Mammutaufgabe, wie Boerne dem ungeduldigen Ermittler Thiel mitteilt: „In der Toxikologie geht nichts hurtig!“ Maximilian Hagen kann das bestätigen: „Manche Untersuchungen dauern Tage.“
Meist wissen die Toxikologen bei Verdacht auf Vergiftung gar nicht, nach welcher Substanz sie suchen müssen. Deshalb fahnden sie nicht nach dem Gift selbst: „Stattdessen machen sie zum Beispiel eine Massenspektrometrie“, erklärt Hagen. „Verschiedene Moleküle werden aus dem Blut extrahiert und deren Masse bestimmt.“ Die ermittelten Werte ermöglichen einen Abgleich mit speziellen Datenbanken, die verschiedene Gifte und Medikamente erfassen – auch eher seltene Substanzen. „Schlangengifte sind jedoch kaum aufzuspüren“, verrät Hagen. „Die Proteine, aus denen sie bestehen, fallen in einer klassischen Massenspektrometrie nicht auf. Zudem zerfallen sie oft nach wenigen Tagen. Ein Giftcocktail, wie ihn Boerne hier präsentiert, wäre so detailliert schwer bis gar nicht nachweisbar.“
Ermitteln im Team
In der Realität muss Rechtsmediziner Hagen als Gutachter im Gerichtssaal auch mal vage Aussagen treffen wie: „Dieser oder jener Umstand könnte dafür sprechen, dass …“ Ist ein Befund zu gewagt, kann ein versierter Strafverteidiger ihn leicht zerpflücken. „Unsere Aussagen sollten daher unanfechtbar sein“, betont Hagen. Aus demselben Grund sind bei Obduktionen immer zwei Rechtsmediziner zugegen: Der eine führt die Untersuchungen durch, wobei er von einer Sektionsassistenz handwerklich unterstützt wird. Der zweite Mediziner bezeugt die Erkenntnisse, spricht sie in ein Diktiergerät und sorgt für die fotografische Dokumentation.
Tatort-Rechtsmediziner Boerne wird bei Obduktionen von seiner Kollegin Silke Haller, genannt Alberich (gespielt von ChrisTine Urspruch), unterstützt. Doch manchmal obduziert er auch alleine und lässt dabei laute Opernmusik durch den Sektionssaal schallen. „Das soll vermutlich die Exzentrik der Figur unterstreichen“, sagt Experte Hagen schmunzelnd, „in unserem Arbeitsumfeld ist das jedoch undenkbar.“
Und er amüsiert sich über eine Szene in der Tatort-Folge „Schlangengrube“: Hobby-Koch Boerne erhält einen frischen Hummer in den Sektionssaal geliefert und ordnet an, die Delikatesse in einem der Leichenkühlfächer zu lagern. „Auch wenn wir sehr auf Sauberkeit achten: In einem solchen Kühlfach bleibt immer ein Restgeruch, der dem Aroma des Hummers nicht zuträglich wäre“, sagt Hagen. „Außerdem haben wir in Münster keine Kühlfächer, sondern einen Kühlraum.“
Die Sektionssaal-Szenen des Tatorts werden meist in einem Kölner Studio gedreht. Das könnte auch daran liegen, dass das Münsteraner Institut für Rechtsmedizin kein klassisches Krimi-Ambiente bietet. „Die Räume bei uns sind lichtdurchflutet“, sagt Hagen, „sie muten fast schon freundlich an.“
Münster selbst dient als Drehort für Außenaufnahmen, in denen auch Karl-Friedrich Boerne auffallend oft zu sehen ist. Der Rechtsmediziner ermittelt, verhört und observiert – mal an der Seite von Frank Thiel, mal auf eigene Faust. „Dass Boerne sich in die Polizeiarbeit einmischt, macht einerseits den Charme der Filme aus“, findet Hagen, der sich als „Fan“ bezeichnet. „Andererseits gehört diese Amtsanmaßung zu den großen erzählerischen Freiheiten der Münster-Tatorte.“ In Wirklichkeit arbeitet die Rechtsmedizin zwar konstruktiv mit der Polizei zusammen, stellt Hagen klar, „aber jeder in seinem Bereich“.
ROLF HEßBRÜGGE wurde gleich im ersten Jahr seiner Journalisten-Laufbahn mit einer Leiche konfrontiert, die an einem Strick hing. Ein Anblick, den er nie vergessen wird.
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