Wenn ein Medikament teuer und unwirtschaftlich ist, darf der „ Gemeinsame Bundesausschuss” von Ärzteschaft und Krankenkassen ausdrücklich darauf hinweisen. Damit entschied das Bundessozialgericht in Kassel gegen eine Pharmafirma, die den Wirkstoff Clopidogrel vertreibt. Er verhindert Blutgerinnsel und schützt Patienten vor einem erneuten Herzinfarkt oder Schlaganfall. Pro Jahr kostet die Behandlung etwa 1000 Euro. In seinen Arzneimittelrichtlinien wies der Ausschuss darauf hin, dass Acetylsalicylsäure (ASS) meist genauso effektiv ist, aber jährlich weniger als 20 Euro kostet. Das Unternehmen sah in diesem Passus den Grund, weshalb sich in Deutschland der Umsatz mit Clopidogrel wenig zufriedenstellend entwickle und verlangte seine Streichung. (AZ: B 6 KA 13/05 R)





