Seit die Zahl der drahtlosen Netze bei Firmen, Behörden und in Privatwohnungen rasant zunimmt, hat sich in vielen Städten eine neue Art von Freizeitbeschäftigung entwickelt: „Wardriver” sind im Auto oder mit dem Fahrrad, „Warwalker” zu Fuß unterwegs, um ungesicherte WLAN-Netze aufzuspüren, in die sie eindringen und über die sie kostenlos ins Internet gelangen können.
Als Ausrüstung für ihren Streifzug durch die Netz-Landschaft benötigen die Wardriver lediglich ein mit Funknetzkarte ausgestattetes Notebook oder einen PDA sowie eine spezielle Antenne, um die Reichweite für den Empfang von Daten aus den Netzen zu erhöhen. Eine spezielle Software oder ein „ WLAN-Detektor” zeigt während der Tour durch die Stadt – etwa durch einen Piepton oder ein blinkendes Lämpchen – an, wenn sich ein WLAN-Netz in der Nähe befindet. Zudem erkennt die Software, ob der Zugang zu dem Netz offen oder gesichert ist und zeigt oft sogar an, wie gut die Signale zu empfangen sind. Um sich das nötige Equipment zu beschaffen, genügt ein Klick auf eine von zahlreichen Internet-Seiten, wo die entsprechende Hard- und Software „für Forschungs- und Testzwecke” angeboten werden. Auf manchen Seiten (beispielsweise unter (www.stadtnetz.com/wlan/wardriving) findet man außerdem Tipps, wo die Suche nach offenen Netzen am meisten Erfolg verspricht.
Durch „Warchalking” weisen die Netzpiraten andere Wardriver auf entdeckte Funk-Löcher hin: Sie kritzeln mit Kreide geheime Symbole auf die Mauern von Häusern – nach dem Vorbild der im Mittelalter verwendeten „Gaunerzinken”, die Bettler an Häuserwände malten, um zu kennzeichnen, wo ihresgleichen auf eine warme Mahlzeit oder ein Bett für die Nacht hoffen durfte.
Rechtlich bewegen sich die Wardriver in einer Grauzone. Zwar wird laut Telekommunikationsgesetz (§95, 86) das unerlaubte Abhören von Funknetzen – egal ob geschützt oder nicht – mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet. Doch den meisten WLAN-Eindringlingen geht es nicht um das Ausspionieren von Daten, sondern nur darum, einen Internet-Zugang heimlich mitbenutzen zu können.




