Wem nach einem Konzert noch Wochen später die Ohren dröhnen, der hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Koblenz gab einer 13-jährigen Besucherin Recht, die nach einem Konzert der Boy-Group NSYNC unter Hörschwierigkeiten litt. Der Ohrenarzt attestierte ihr eine Innenohrschädigung, beidseitiges Ohrenrauschen und Schwindelanfälle, die stationär behandelt werden mussten. Das Mädchen hatte sich nahe bei den Lautsprecherboxen aufgehalten. Die Richter verurteilten den Veranstalter zu 9000 Mark Schmerzensgeld, da Besucher eines Rockkonzertes davon ausgehen dürften, dass ihnen selbst in Lautsprechernähe keine gesundheitlichen Gefahren drohen. AZ 5 U 1324/00
Thomas Wilke




