Die gesetzlichen Krankenkassen müssen rezeptfreie Arzneimittel auch weiterhin nur in Ausnahmefällen bezahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied gegen einen 74-jährigen Patienten mit chronischer Bronchitis, dem sein Arzt seit 1983 ein rezeptfreies Medikament verordnet hatte, das den Schleim lösen soll. Seit Januar 2004 dürfen die Krankenkassen jedoch nur noch rezeptpflichtige Arzneimittel bezahlen. Statt 5 Euro Zuzahlung fällt für den Mann seither der volle Preis von knapp 30 Euro monatlich an. Für die Sozialrichter verstößt das weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht. Sie argumentierten: Rezeptfreie Mittel kosten durchschnittlich weniger als 11 Euro je Packung und belasten die Patienten kaum. AZ: B 1 KR 6/08





