Der Sturz einer Patientin von der Behandlungsliege ist einem Mediziner teuer zu stehen gekommen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Arzt zur Zahlung von 10000 Mark Schmerzensgeld. Während der Behandlung war das Kopfteil der Liege plötzlich nach unten weggeklappt. Die Patientin fiel dadurch so unglücklich, dass sie sich das Brustbein brach sowie Hals- und Brustwirbelsäule verrenkte. Für einen solchen Unfall muss der Arzt haften, befand das Gericht, denn mit der gebotenen Sorgfalt wäre es nicht zu dem Sturz gekommen. Neben dem Schmerzensgeld muss der Arzt die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie für sämtliche Folgeschäden übernehmen. AZ 3 U 59/2000




