Pharmafirmen dürfen nicht mit den Erfolgsgeschichten ihrer Kunden für Arzneimittel werben. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied in einem Prozess gegen den Hersteller eines Ginseng-Präparates, der in einer Werbebroschüre zufriedene Patienten zitiert hatte. Das Gericht verbot solche Testimonials von Verbrauchern oder auch Experten in der Pharmawerbung zwar nicht grundsätzlich. Sie müssen sich aber auf eher unkonkrete Aussagen wie „unterstützt das allgemeine Wohlbefinden” beschränken. Unzulässig sind dagegen Berichte, wonach das Mittel eine bestimmte Krankheit geheilt oder gelindert habe. Die Richter verboten der Firma außerdem, ihre Produkte im Internet zu verlosen. Das fördere die „unzweckmäßige Verwendung” von Arzneimitteln. AZ: C-374/05





