Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin hat die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung kritisiert. Die Mediziner befürchten, dass der Tierschutz in Einzelfällen in Konflikt mit der verfassungsrechtlich garantierten Forschungsfreiheit geraten könne – mit der Folge, dass jeder Forscher nachweisen müsse, seine Ziele nur mit Tierversuchen erreichen zu können. Dann würden zahlreiche Forschungsvorhaben im Sande verlaufen oder ins Ausland verlagert, da man wissenschaftliches Neuland ja nicht aus gesichertem Tatsachenwissen erschließen könne. Die Arbeitsgemeinschaft ist der Auffassung, dass wissenschaftliche Forschung an Tieren ethisch vertretbar und zwingend notwendig ist. Dies gilt für klinische Arzneimittelprüfung, Grundlagenforschung und Arbeitsschutz. Die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung beschwöre nicht zu unterschätzende Gefahren für die künftige Vermeidung und Bekämpfung von Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt herauf. Die Forscher verlangen deshalb, dass in das Gesetz eine Klausel eingefügt wird, die verdeutlicht, dass Tierversuche im Dienst der Wissenschaft nicht erschwert werden.
Hans Groth




