Auch Menschen, die weder sprechen noch schreiben können, dürfen ein Testament machen, entschied das Bundesverfassungsgericht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch war das bisher nicht möglich. Wer intellektuell und physisch in der Lage sei, seinen Letzten Willen zu äußern, müsse dies tun dürfen, meinen dagegen die Karlsruher Richter. Die Behinderten verständigen sich in diesem Fall mit Zeichensprache und Gesten. AZ: 1 BvR 2161/94
Nicola Siegmund-Schultze





