Ein Toter darf erst begraben werden, wenn ein Arzt die Todesbescheinigung dem Bestatter übergeben hat. Das ist für manche Hinterbliebene ein Problem. Die Mediziner rechnen nämlich ihre Leistung privat ab. Eine Ärztin hatte die Bescheinigung erst aus der Hand geben wollen, wenn die Rechnung beglichen wäre. Dagegen klagte ein Bestatter – zu Recht, wie das Amtsgericht Lünen fand. Das Verhalten verstoße gegen Verordnungen über das Leichenwesen. (AZ 13c 186/93)
Nicola Siegmund-Schultze




