Stirbt ein Verwandter nach einem Verkehrsunfall, können die Erben dessen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Die Eltern des Klägers wurden ohne eigenes Verschulden in einen Verkehrsunfall verwickelt und schwer verletzt. Die Mutter starb nach einer Stunde. Der Vater des Klägers wurde nach dem Unfall in ein künstliches Koma versetzt, aus dem er bis zu seinem Tod zehn Tage darauf nicht mehr erwachte.
Der Erbe bekam ein Schmerzensgeld von 2500 Mark für die Mutter und 28000 Mark für den Vater zugesprochen. Hierbei seien die schweren Verletzungen, der Zeitraum zwischen Verletzung und Tod sowie die Zeit im Koma zu berücksichtigen gewesen, entschied der Bundesgerichtshof. (AZ: VI ZR 182/97)
Ulrich Fricke




