Krank sind Arbeitnehmer unter Umständen auch dann, wenn sie sich wohl fühlen und arbeiten wollen. Das Bundesarbeitsgericht gab einem Unternehmer recht, der einem Mitarbeiter wegen Krankheit gekündigt hatte, obwohl dieser sich für arbeitsfähig hielt: Wegen Knieschmerzen war der Arbeiter mehrere Monate krank geschrieben. Als er sich zurückmeldete, entschied der Werksarzt, er sei nicht in der Lage zu arbeiten. Neun Monate später kündigte ihm das Unternehmen. Zu Recht, denn der Arbeiter habe „aufgrund medizinischer Befunde” seine Arbeit nicht mehr ausüben können. (AZ: 2 AZR 666/97)
Ulrich Fricke




