Arztrecht
Krankenschein auf Verlangen
Ein Arzt, der auf Patientenwunsch Krankmeldungen schreibt, riskiert damit seine Existenz. Einem Kölner Internisten wurde die Zulassung entzogen, da er Patienten krank geschrieben hatte, ohne sie vorher untersucht zu haben. Die Klage des Arztes vor dem Landessozialgericht Nordrhein wurde jetzt abgewiesen. Er habe sich bei der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von den „ Vorstellungen und Begehrlichkeiten” seiner Patienten leiten lassen und damit gegen seine ärztlichen Pflichten verstoßen. Erschwerend wertete das Gericht, daß der Mediziner die Verlängerung der Krankmeldung auch davon abhängig machte, ob die Patienten eine Hautärztin aufsuchten, die zugleich seine Lebensgefährtin ist. AZ: L 11 KA 45/99
Ulrich Fricke




