Wenn Frauen mit Haarausfall eine Perücke benötigen, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel die Kosten. Bei Männern ist die Rechtslage dagegen grundsätzlich anders. Das Dresdner Sozialgericht hielt die Klage eines 46 Jahre alten Mannes für nicht gerechtfertigt. Er hatte durch eine Krankheit sein gesamtes Kopfhaar sowie Augenbrauen und Wimpern verloren. Seine Versicherung verwehrte ihm eine Perücke, worin er den Grundsatz des geschlechtlichen Gleichheitsgebots verletzt sah. Nach Meinung der Richter muss eine Krankenkasse den Haarersatz aber nur dann zahlen, wenn der Haarausfall so stark entstellend wirkt, dass der Betroffene nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Dies sei bei dem Mann jedoch nicht der Fall gewesen. (AZ S 18 KR1380/04)





