Noch bis 1975 war „Mundraub“ im Strafgesetzbuch aufgeführt. So bezeichneten Juristen das Entwenden von Lebensmitteln in geringen Mengen für den eigenen Gebrauch. Ziel des Paragrafen war es, arme Menschen, die aus Hunger klauten, von anderen Dieben zu unterscheiden. Mundraub verlangte dann eine geringere Strafe als Diebstahl. Seit der Abschaffung des Paragrafen gilt das Entwenden von Obst und Gemüse allerdings als ganz normaler Diebstahl mit entsprechender Strafe.
Im Volksmund wird der Begriff Mundraub trotzdem noch verwendet, wenn es um das Ernten von Obst, Gemüse und Co geht, das auch heute noch häufig vorkommt. Schließlich entdeckt man viele essbare Früchte, Blüten, Kräuter oder sogar Pilze, wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht. Ob am Straßenrand, der örtlichen Streuobstwiese oder im Park: Man sollte sich vor dem Ernten gut informieren, um nicht ungewollt eine Straftat zu begehen.
Mundraub: Was ist erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Ernten darf man nur, wenn der Eigentümer des Grundstücks damit einverstanden ist. Am einfachsten stellt man das fest, wenn der Baum oder Strauch mit einem gelben Band markiert ist. Dieses Kennzeichen bedeutet: Hier darf geerntet werden, weil der Besitzer es selbst nicht schafft. In allen anderen Fällen muss man vorsichtig sein: Das unerlaubte Pflücken zählt dann als Diebstahl.
Auch nicht eingezäunte Flächen können Eigentümer haben. Man sollte daher bei der Kommune nachforschen, ob es ein öffentliches Grundstück ist. Handelt es sich um eine gepachtete landwirtschaftliche Fläche oder ein privates Grundstück, kann man den Besitzer der Fläche um Erlaubnis fragen. Das kann auch auf Bäume am Rand von öffentlichen Wegen und Straßen zutreffen, da diese Flächen oft verpachtet sind. Finden Sie Obstbäume auf öffentlichem Grund, entscheidet die Stadt oder Gemeinde über die Ernteerlaubnis. Eine Anfrage bei der unteren Naturschutzbehörde, dem Grünflächenamt oder der Straßenverkehrsbehörde kann Unsicherheiten klären.
Bedienung beim Nachbarn oder Bauern?
Beim Apfel- oder Kirschbaum von nebenan lohnt sich eine gute Nachbarschaft. Denn selbst wenn die Äste auf das eigene Grundstück ragen, gehören sie rechtlich dem Nachbarn. In den meisten Fällen ist es daher eine gute Idee, einfach zu fragen, ob man sich an dem Baum bedienen darf. Viele Menschen freuen sich über ein bisschen Hilfe bei der Ernte. Ohne Erlaubnis muss man hingegen warten, bis das Obst von allein auf das eigene Grundstück fällt. Dann darf man es aufsammeln und sich schmecken lassen.
Eine weitere Möglichkeit des kostenlosen Erntens bietet das sogenannte „Stoppeln“. So nennt man das Aufsammeln von zurückgelassenem Obst und Gemüse nach der professionellen Ernte. Früher war das vor allem in Zeiten der Not verbreitet, heute ist es eine Möglichkeit, Lebensmittel vor dem Verderb zu retten. Rechtlich ist das Stoppeln allerdings nur erlaubt, wenn der Landwirt zustimmt. Viele Betriebe zeigen sich offen dafür, manche bieten sogar feste Termine zum Stoppeln an.






