Eine 45-jährige Frau hatte sich in zwei Eingriffen Bauchfett entfernen lassen. Obwohl sie an einer Herz- und Lungenschwäche sowie Diabetes litt, hatte der Arzt ihr das damit verbundene erhöhte Operationsrisiko wissentlich verschwiegen. Die Patientin litt wochenlang unter inneren Blutungen, und in einer weiteren OP musste abgestorbenes Gewebe entfernt werden. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wanderte der Arzt für fünf Jahre hinter Gitter. Dennoch forderte die Frau vom Land Nordrhein-Westfalen vergeblich die Anerkennung als Gewaltopfer. Das Landessozialgericht in Köln entschied jetzt: Der Arzt habe mit „feindseliger Tendenz zur Körperverletzung” gehandelt. Damit steht der Frau eine staatliche Entschädigung zu. AZ L 10 VG 6/07





