Recht
Eine Frauenärztin muss an eine Patientin 30000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie nach Ansicht des Düsseldorfer Oberlandesgerichts einen Verdacht auf Brustkrebs nicht deutlich genug ausgesprochen hatte. Zunächst hatte sie Ihrer Patientin, die mit einer geröteten und blutenden Brustwarze zu ihr kam, lediglich eine entzündungshemmende Salbe verschrieben. Die Patientin sollte nur dann noch einmal in die Sprechstunde kommen, wenn sich die Beschwerden nicht besserten. Zwar notierte die Gynäkologin in ihren Akten einen Krebsverdacht, aber sie sprach ihn nicht offen aus. Die Patientin verschleppte daraufhin die notwendige Gewebeuntersuchung um mehrere Monate. Da war der Krebs schon so weit fortgeschritten, dass die Brust amputiert werden musste. (AZ 8 U 22/02)
Thomas Willke




