Gasbetriebene FahrzeugE dürfen nicht unterirdisch geparkt werden, lautet ein verbreitetes Vorurteil. Diese Aussage trifft nur für Flüssiggas betriebene Fahrzeuge, nicht aber für Erdgas-Fahrzeuge zu. Der Grund: Flüssiges Gas – etwa Propan oder Butan – ist schwerer als Luft und setzt sich in abgeschlossenen Räumen an der niedrigsten Stelle ab, was Explosions- und Erstrickungsgefahr nach sich zieht. Erdgas, das fast ausschließlich aus Methan besteht, ist dagegen leichter als Luft und strömt nach einer Leckage sofort nach oben davon.




