Hohes Fieber wird als Entschuldigung akzeptiert, wenn ein Brief wegen einer falsch geschriebenen Adresse zu spät bei einer Behörde ankommt. Ein Sozialpädagoge hatte Ende 1998 seine Zulassung als Psychotherapeut beantragt. Allerdings war sein Schreiben nicht fristgerecht zum 31. Dezember bei der Kassenärztlichen Vereinigung eingegangen. Schuld war ein Zahlendreher bei der Postleitzahl (50866 statt 50668). Die Zulassung wurde verweigert. Zu Unrecht, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Denn der Mann konnte glaubhaft nachweisen, dass er damals hohes Fieber hatte. Eine Freundin hatte die Adresse auf den Briefumschlag geschrieben. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes sei es entschuldbar, dass er den Schreibfehler übersehen hatte. (AZ B6 KA 27/02)
Thomas Willke





