Vor ein paar Tagen besuchte ich meinen Vetter Paul. Er saß in seinem Bastelkeller und schraubte an einer flachen Holzkiste herum. „Ich bereite meine Hochzeitsreise vor”, erklärte er. „Ihr wollt tatsächlich endlich heiraten?”, fragte ich ungläubig. Paul und Marianne sind Mitte dreißig, wohnen beide noch bei ihren Eltern und sind seit mindestens zehn Jahren miteinander verlobt. „ Wir wären ja längst verheiratet, wenn die Hochzeitsreise nicht wäre”, sagte Paul. „Marianne möchte unbedingt nach Hawaii und singt Tag und Nacht Lieder von den Palmen am blauen Meer. Aber mir ist es dort viel zu heiß, und Bier gibt es da auch nicht.” „ Das stimmt nicht”, wandte ich ein. Doch Paul nörgelte: „Ich möchte abends ein gutes, kühles Pils trinken, das nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde, und kein Hula-Hula-Bier, das nach Ananas oder Bananen schmeckt. Deshalb würde ich lieber nach Pilsen in Tschechien fahren, doch da kommt Marianne nicht mit.” Er maß mit einem Zollstock den Kistendeckel nach. „Sie hat sogar schon mit einer Klage gedroht.” „Und?”, fragte ich neugierig. Paul winkte ab. „Da kann mir nichts passieren. Der Paragraph 1300 wurde am 1. Januar 1990 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen.” Und fügte hinzu, als er meinen verständnislosen Blick sah: „Der mit dem Kranzgeld.” Das machte es mir nicht leichter. „Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet”, zitierte Paul aus dem Gedächtnis, „so kann sie, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.” Da mir das Gespräch zu intim wurde, kam ich auf das ursprüngliche Thema zurück: „Anscheinend habt ihr euch jetzt doch auf ein Reiseziel geeinigt?” „Stimmt. Der Klügere gibt schließlich nach”, meinte Paul. „Wir fliegen nächste Woche nach Hawaii, und ich nehme mir einen kleinen Vorrat an gutem deutschem Bier mit.” Er deutete mit dem Kopf auf einen Stapel Bierdosen. „ Diese Dosen sind 11,5 Zentimeter hoch und haben einen Durchmesser von 6,6 Zentimetern. Meine Kiste hier hat eine quadratische Grundfläche und Innenmaße von 66 Zentimeter Länge, 66 Zentimeter Breite und 11,5 Zentimeter Höhe. Ich stelle meine Dosen in diese Kiste, verschraube sie und nehme sie mit nach Hawaii.” „Wie viele Bierdosen passen denn in deine Kiste?”, fragte ich. Paul schnaubte verächtlich: „Du weißt doch sonst immer alles. Das kannst du dir leicht ausrechnen.” Aber ich konnte es nicht. Wissen Sie, wie viele Bierdosen in die Kiste passen, wenn alle Dosen aufrecht stehen?
Die Lösung des Juni-Preisrätsels
Zu jeder Kreuzung kann man nur von der Kreuzung links davon und von der darüber gelangen. Deshalb ist die Zahl der Möglichkeiten, um zu einer bestimmten Kreuzung zu kommen, gleich der Zahl der Möglichkeiten, um zur links von ihr liegenden Kreuzung zu kommen plus der Zahl der Möglichkeiten, um zur darüber liegenden zu kommen. Es gibt nur einen einzigen Weg, um vom Eingang zur Kreuzung oben links zu gelangen. Von dieser Kreuzung ausgehend kann man sich eine Tabelle erstellen, in die für alle Kreuzungen die Möglichkeiten, zu ihr zu kommen, aufgelistet sind. Man braucht dabei für jedes Feld nur jeweils die Zahlen aus dem darüber stehenden und aus dem links davon stehenden zusammenzuzählen. In der untersten Zeile finden sich schließlich alle Möglichkeiten, zum Fluss zu gelangen. Wenn man sie zusammenzählt, kommt man auf 5005 verschiedene Wege. Die Tabelle ist übrigens ein Ausschnitt aus einem um 45 Grad gedrehten Pascal’schen Dreieck.
Die Gewinner
Das Los hat entschieden: Dr. Herbert Sanders, Dinslaken, und Dirk Siemers, Schwäbisch Hall, erhalten den Hauptgewinn, ein Fernglas. Buchpreise bekommen: Michael Baldus, Möhnesee; Hans-Dieter Brune, Meschede; Anna Lingner, Burgwedel; Friedrich Ratering, Schwerte; Gerhard Taake, Paderborn. Wir gratulieren allen Gewinnern.
So machen Sie diesen Monat mit
Teilnehmen kann jeder, außer den Mitarbeitern des Verlags und deren Angehörigen. Schicken Sie bitte Ihre Lösung (ausschließlich!) auf einer Postkarte bis zum 30. September 2007 an:
bild der wissenschaft, Kennwort „Cogito 09|07″
Ernst-Mey-Str. 8,
70771 Leinfelden-Echterdingen
Die Lösung und die Namen der Gewinner werden im Dezember-Heft 2007 veröffentlicht.
Zu gewinnen
Unter den Einsendern der richtigen Lösung werden ein Hauptgewinn und fünf Bücher ausgelost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Hauptgewinn ist das Monokular MiniQuick 5 x 10 T* von Zeiss in einer Weichledertasche. Es hat eine fünffache Vergrößerung, ist extrem leicht (23 Gramm), kompakt (nur 11,3 Zentimeter lang), spritzwasserdicht und lässt sich wie ein Füllfederhalter problemlos mitnehmen (mehr unter www.zeiss.de). Außerdem gibt es fünfmal das Buch „Traum” von Inge Strauch zu gewinnen. Die Psychologin von der Universität Zürich gibt darin eine Einführung in die Traumforschung aus historischer, psychologischer und neurowissenschaftlicher Sicht, und sie erklärt die Methoden der Traumauswertung (mehr unter www.fischer-kompakt.de).
Sind Sie noch im Bild der Wissenschaft? – Die richtigen Antworten
1c 2a 3b 4a 5b 6ac 7b 8ac 9– 10a(wahrscheinlich) und b





