bild der wissenschaft: Das Thema Tod ist in Mitteleuropa streng tabuisiert. Wenn überhaupt, spricht man vom Tod der anderen. Wie möchten Sie eines Tages sterben, Herr Kriesi?
Kriesi: Ich wünsche mir einen schmerzlosen, plötzlichen Tod – vielleicht durch Herzinfarkt wie mein Vater, am besten im Schlaf. Ohne Perspektive in einem Pflegeheim zu liegen, ist für mich schwer vorstellbar. Ich möchte mein Leben aktiv gestalten können. Wenn das nicht mehr möglich ist, möchte ich nicht länger leben. Dann würde ich lieber das Mittel einnehmen, das die Vereinigung Exit zur Verfügung stellt.
bdw: : Was ist das für ein Mittel – ein Gift?
Kriesi: Keineswegs. Es handelt sich um Pentobarbital, ein hoch dosiertes Barbiturat, das als Narkotikum wirkt. Wenn es in der richtigen Weise angewandt wird, schläft man dadurch ein und fällt im Schlaf ins Koma. In weniger als einer Stunde setzt die Atmung aus, dann der Herzschlag. Das verläuft alles völlig schmerzfrei und friedlich.
bdw: : Und wenn Sie bewußtlos ins Krankenhaus eingeliefert würden und dieses Mittel nicht mehr einnehmen könnten?
Kriesi: In diesem Fall existiert ja immer noch die Patientenverfügung, die jedes Exit-Mitglied individuell für sich abfaßt. Sie steht im Kern unseres Handelns. Wir stellen in Spitälern oder bei Ärzten sicher, daß die Verfügung respektiert wird. Darin steht dann beispielsweise, daß keine Maßnahmen zur Lebensverlängerung getroffen werden dürfen. Patientenverfügungen sind nach Schweizer Recht für den Arzt absolut bindend.
bdw: : Wer kann Exit-Mitglied werden?
Kriesi: Jeder Schweizer Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wir haben auch einige Mitglieder aus dem Ausland. Denen haben wir zugesagt, wir würden uns nach Kräften einsetzen, daß Ärzte und Angehörige gemäß ihrer Verfügung handeln. Aber natürlich können wir keine Garantien geben. Und was wir außerhalb der Schweiz auf keinen Fall machen dürfen, ist die Freitod-Begleitung.
bdw: : Was hat man sich darunter vorzustellen?
Kriesi: Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und der Patient es ausdrücklich wünscht, besucht ihn einer unserer derzeit 14 Freitod-Begleiter beziehungsweise -Begleiterinnen – es sind mehr Frauen als Männer. Er oder sie klärt die Situation und nimmt dann Kontakt mit den Angehörigen des Kranken auf.
bdw: : Haben die Angehörigen ein Einspruchsrecht?
Kriesi: Grundsätzlich geschieht das, was der Patient wünscht. Trotzdem bemühen wir uns immer, ein Einverständnis mit den Angehörigen zu erzielen.
bdw: :: Wieso denn das?
Kriesi: Die Freiheit, selbstbestimmt zu sterben, und die Verantwortung für die Angehörigen gehören für uns zusammen. Wie oft kommt jemand sein Leben lang nicht darüber hinweg, daß die Tochter, der Bruder, der Ehemann sich das Leben genommen haben. Darum beziehen wir das soziale Umfeld des Sterbewilligen stets mit ein.
bdw: : Versuchen Sie, den Sterbewilligen erst einmal von seinem Vorhaben abzubringen?
Kriesi: Der Freitod-Begleiter spricht selbstverständlich ausführlich mit ihm und berät ihn. Beide müssen sich klarwerden: Ist es tatsächlich schon Zeit? Steckt der Patient vielleicht nur in einem momentanen Tief? Das Gespräch kann durchaus so enden, daß man gemeinsam beschließt, besser noch zu warten. Manchmal vergehen zwei oder drei Jahre, bis der Kranke eines Tages mitteilt: Es ist jetzt soweit.
bdw: : Was geschieht dann?
Kriesi: Man vereinbart mit dem Patienten und dessen Angehörigen den Zeitpunkt sowie den feierlichen und humanen Rahmen, der diesem Ereignis angemessen ist. Und dann erleben wir Freitod-Begleiter immer wieder aufs neue, wie Menschen in tiefstem Frieden sterben können. Diese Szenen gehören zum Ergreifendsten, was ich je erlebt habe.
bdw: : Bitte schildern Sie, was vorgeht.
Kriesi: Häufig sitzt der Patient mit seinen Angehörigen am Tisch, und sie essen zusammen, bei Kerzenlicht und schöner Musik. Dann kommt der Freitod-Begleiter und setzt sich dazu. Manchmal unterhält man sich noch zwei Stunden lang über alles mögliche, man tauscht Erinnerungen und Erfahrungen aus. Oft bei Lachen und Weinen freut sich der Patient, bald von seinen Qualen erlöst zu sein. Das geht so lange, bis der Patient irgendwann sagt: „Jetzt ist es Zeit, ich gehe in mein Schlafzimmer.” Je nach Absprache kommen Angehörige mit oder auch nur der Freitod-Begleiter. Der löst das Pentobarbital in einem Glas Wasser. Der Patient trinkt es, nachdem er vorbereitende Tabletten erhalten hat, die ein späteres Erbrechen des Medikaments verhindern. Dann legt er sich aufs Bett. Manche beten, andere sprechen ein Gedicht, das ihnen etwas bedeutet. Nach kurzem werden sie immer leiser, die Augen fallen ihnen zu, und sie schlummern friedlich hinüber.
bdw: : Was geschieht, wenn ein Patient beispielsweise Speiseröhrenkrebs hat und deshalb das Barbiturat nicht mehr schlucken kann?
Kriesi: Dann wird die Lösung per Infusion verabreicht, am Tropf. Der Kranke muß lediglich in der Lage sein, den Infusionshahn aufzudrehen – Exit darf nur „Beihilfe zum Suizid” leisten, sonst würden wir uns strafbar machen.
bdw: : Ist Ihre Hilfe juristisch abgesichert?
Kriesi: Wer aktive Sterbehilfe leistet, führt eine Handlung an einem Sterbewilligen aus, die direkt zu dessen Tod führt. Das ist in der Schweiz verboten. Die Beihilfe zum Suizid hingegen ist durch Paragraph 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches legalisiert. Aber den entscheidenden Schritt – das Schlukken des Medikaments oder das Aufdrehen des Infusionshahns – muß der Patient selbst tun.
bdw: : Wann wird der Sterbewunsch des Exit-Mitglieds erfüllt?
Kriesi: Wir haben in unseren Statuten drei Kriterien festgelegt: hoffnungslose medizinische Prognose, unerträgliche Schmerzen, eine unzumutbare Behinderung. Mindestens eines dieser Kriterien muß gegeben sein, und zwar attestiert durch eine ärztliche Diagnose.
bdw: : Bezieht sich „hoffnungslos” nur auf den körperlichen Zustand? Haben Sie auch Depressionskranken, die nicht mehr leben wollten, Sterbehilfe geleistet?
Kriesi: Nur sehr selten. Wir haben in vielen öffentlichen Diskussionen festgestellt: Psychisch kranken Menschen zu helfen, aus dem Leben zu scheiden, ist gesellschaftlich nicht im selben Umfang akzeptiert wie die Erlösung von körperlichen Leiden.
bdw: : Wie steht es überhaupt um die Akzeptanz der Arbeit von Exit – bekommen Sie mehr Zuspruch oder mehr Anfeindung?
Kriesi: Bei der Gründung 1982 wurden die Ideen unserer Vereinigung noch von vielen angefochten. Heute sind sie weitgehend akzeptiert, teils sogar in kirchlichen und ärztlichen Kreisen.
bdw: : Woher kommt dieser Umschwung?
Kriesi: Einer von mehreren Faktoren ist: Immer mehr Menschen lehnen die Auswüchse der High-Tech-Medizin ab – selbst viele Ärzte sind skeptisch. An Schläuchen hängend kann mittlerweile ein Organismus künstlich am Leben erhalten werden, der sonst nicht mehr lebensfähig wäre. Das Ergebnis ist, etwas überspitzt formuliert: Man lebt heute nicht länger, man stirbt länger. Die Kritik an dieser Art von Medizin hat in den letzten Jahren in der Schweiz deutlich zugenommen.
bdw: : Welche Vorwürfe hören Sie noch?
Kriesi: Rein formal ist das, wobei ein Freitod-Begleiter hilft, ein – wie der tradierte Begriff lautet – „Selbstmord”. Schon diese belastende Formulierung zeigt, wie verpönt die Selbsttötung jahrhundertelang in der europäischen Kultur war. Wer Hand an sich legte, wurde außerhalb der Kirchenmauer verscharrt, weil er sich gegen angebliche göttliche Gebote vergangen hatte. Das steckt noch in manchen Köpfen, obwohl es immer weniger werden, zumindest in nichtkatholischen Gebieten. Ich finde es allerdings bemerkenswert, daß noch in den neunziger Jahren die deutsche Generalsynode feststellte, Freitod sei auch bei Befreiung von körperlichen Qualen gegen Gottes Willen.
bdw: : Sie sind Pfarrer im Ruhestand. Widerspricht Ihre religiöse Einstellung nicht der Freitod-Begleitung?
Kriesi: Nein. Sich selbst von sinnlosen Qualen zu erlösen, kann höchstens ein Verstoß gegen ein autoritär-sadistisches Gottesbild sein. Von einem rachsüchtigen, unduldsamen, bösartig strafenden Gott findet sich in der Bibel so einiges, vor allem in der Apokalypse und im Alten Testament. Aber sogar dort existieren auch freundliche, brüderlich-schwesterliche, humanistische Gottesbilder, erst recht im Neuen Testament, in vielen Jesusworten. Wenn mir Leute sagen: „Was ihr macht, verstößt gegen Gottes Willen”, frage ich sie: „Woher kennt ihr den eigentlich so genau?” Dann verstummen sie meistens.
bdw: : Was antworten Sie auf Sätze wie: „Gott hat diesem Kranken Schmerzen geschickt, damit er die Chance hat, an seinem Leiden persönlich zu wachsen?”
Kriesi: Ich respektiere es völlig, wenn jemand für sich persönlich dieser Überzeugung ist und dies so lebt. Was ich nicht akzeptiere, ist, diese Sichtweise anderen vorschreiben zu wollen. Ich verlange meinerseits Respekt dafür, daß ich hinter dem Leiden keinerlei göttliche Pädagogik erkennen kann.
bdw: : Ist dies Ihr persönliches Votum, oder vertreten Sie damit auch die Meinung Ihrer Kirchenoberen?
Kriesi: Die Zwinglianische Kirche hier in der deutschsprachigen Schweiz ist sehr liberal, was man nicht zuletzt daran sieht, daß wir auch homosexuelle Pfarrer und lesbische Pfarrerinnen haben. Ich weiß von vielen Kolleginnen und Kollegen, daß sie die Exit-Idee begrüßen.
bdw: : Wie sehen Sie die Situation außerhalb der Schweiz?
Kriesi: Ich kenne kein Land, das so etwas wie unseren Paragraphen 115 hat. In Österreich und Belgien ist Freitod verboten. In den Niederlanden ist ein Verbot zwar noch in Kraft, wird aber nicht mehr angewendet. In Deutschland steht die Beihilfe zum Suizid nicht unter Strafe – aber in dem Moment, wo jemand Freitodhilfe gibt, muß er sofort medizinische Hilfe anfordern.
bdw: : Wie soll denn das aussehen?
Kriesi: Ich weiß, es klingt bizarr. Wenn jemand in Deutschland einem unheilbar Kranken Pentobarbital verabreichen würde, müßte er danach unverzüglich den Notarzt anrufen. Ich halte das für eine widersprüchliche Regelung.
bdw: : Wie sieht der internationale Trend aus: Wird das selbstbestimmte Sterben im 3. Jahrtausend zu einem Persönlichkeitsrecht für alle Menschen?
Kriesi: Ich bin kein Prophet. Aber ich sehe, daß der Welt-Dachverband aus heute 30 Sterbehilfe-Organisationen, „Right to Die Society”, immer mehr öffentliche Zustimmung genießt. Zumindest in der westlichen Welt wächst der Wunsch der Menschen, den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu wählen.
bdw: : Eines Tages vielleicht sogar unabhängig von der Frage, ob man schwer krank ist oder nicht?
Kriesi: Zu dieser Frage sage ich grundsätzlich „ja”. Auch ich meine, so wie dies der Philosoph Jean Améry postulierte: Den eigenen Tod selbst zu bestimmen, sollte zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen gehören. Aber dann bitte im Bewußtsein, daß man nicht allein auf der Welt ist, sondern Mitglied einer Gemeinschaft anderer Menschen. Die dürfen nicht zu Opfern eines Freitod-Egoismus werden.
Thorwald Ewe / Werner Kriesi




