Selbst wenn ein Patient von sich aus vehement auf eine spezielle Behandlung drängt, entbindet das den Arzt nicht von der Haftung im Falle eines Misserfolgs. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte einen Augenarzt zu 25000 Euro Schmerzensgeld. Er hatte einem extrem weitsichtigen Patienten insgesamt achtmal die Linsen beider Augen mittels Laser modelliert. Doch bereits nach der ersten Behandlung war klar, dass die Hornhaut des Mannes zur Narbenbildung neigt. Heute sind die Augen dermaßen vernarbt, dass der Sehfehler auch mit Brille nicht mehr zu korrigieren ist. Die Richter sahen es als unerheblich an, dass der Arzt lediglich den Wünschen des Patienten nachgegeben hatte. AZ: 7 U 102/01
Thomas Willke





