Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist das „Grundgesetz” des energiesparenden Bauens: Sie legt die energetischen Standards fest, nach denen in Deutschland gebaut und renoviert werden muss. Bestimmt werden der maximale Energiebedarf des Gebäudes und im Sanierungsfall die Dämmstandards aller Bauteile. Beim Sanieren von Altbauten greift die EnEV bereits, wenn mehr als zehn Prozent der Fläche eines Außenbauteils verändert werden: Muss etwa ein Fenster ausgetauscht werden, so müssen die Dämmeigenschaften des neuen Fensters den Vorgaben entsprechen, wenn es über zehn Prozent der gesamten Fensterfläche ausmacht. Alternativ zur einzelnen Betrachtung aller Bauteile kann bei Sanierungen das ganze Gebäude energetisch bewertet werden. Die Werte dürfen um 40 Prozent schlechter sein als bei einem Neubau.




