Die Bundeswaldinventur ist ein gesetzlicher Auftrag, der in Paragraph 41a des Bundeswaldgesetzes festgelegt ist. Die Bundesregierung benötigt die Daten, um auf Basis einer robusten Stichprobe belastbare forst-, handels-, umwelt- und nicht zuletzt gesellschaftspolitische Entscheidungen treffen zu können. Erforderlich sind die Daten auch für internationale Berichte, wie sie etwa das Kyoto-Protokoll, die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union fordern. Darüber hinaus sind viele Wissenschaftler an den Informationen interessiert. Die ermittelten Daten werden einheitlich strukturiert abgelegt, um sie filtern und regionalisieren zu können. Aus den unmittelbar erhobenen Angaben können zahlreiche zusätzliche Informationen abgeleitet und berechnet werden, zum Beispiel Baumvolumina und Grundflächen, die Eigentumsart bestimmter Waldflächen, der Holzvorrat eines Waldes in Privatbesitz, unterschieden nach Baumart oder Altersklasse. Veröffentlicht werden die Daten und Berichte im Internet (siehe „Mehr zum Thema” auf Seite 35) und teilweise in gedruckten Bänden. Aktuell läuft die dritte Bundeswaldinventur, deren Daten Ende 2014 komplettiert, überprüft und ausgewertet sein sollen.




