Die umstrittene Bioresonanz-Therapie wird auch weiterhin nicht von den Krankenkassen bezahlt. Bei der Methode wird ein elektronisches Gerät eingesetzt, das angeblich gestörte Schwingungen des Körper-Energiefeldes erkennen und löschen soll. Vor dem Bundessozialgericht in Kassel hatte eine Patientin von ihrer Kasse verlangt, die Therapie-Kosten von 6300 Euro zu übernehmen. Sie litt an grippeähnlichen Symptomen sowie allgemeiner Erschöpfung und empfand die Bioresonanz-Behandlung als erfolgreich. Doch die Richter wiesen ihre Klage ab. Begründung: Das Verfahren sei vom zuständigen Bewertungsausschuss von Ärzten und Krankenkassen als unwirksam eingestuft worden und diese Einschätzung sei rechtlich bindend. AZ: B 1 KR 18/01 R
Thomas Willke




