Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte ein Berufsverbot für einen Heilpraktiker, der eine Brustkrebspatientin jahrelang in falscher Sicherheit gewiegt hatte. Mit einer dubiosen Diagnose-Methode, bei der der Hautwiderstand an Akupunkturpunkten gemessen wird, wollte er erkannt haben, dass es sich bei dem Geschwulst um einen gutartigen Tumor handelte. Selbst als das Krebsgeschwür einen Durchmesser von 24 Zentimetern erreichte, wich er nicht von seiner Meinung ab. Als die Frau schließlich doch zum Arzt ging, war es zu spät. Wenig später starb sie an ihren Metastasen. Laut Urteil darf ein Heilpraktiker nicht dazu beitragen, eine ärztliche Behandlung zu verhindern oder auch nur zu verzögern. AZ 9 S 1782/08





