Wer von Kinderarbeit spricht, denkt an Ausbeutung, Leid – und arme Länder. Aber auch in Deutschland arbeiten Schulkinder. Und wenn die Bedingungen stimmen, profitieren sie sogar davon.
Kaspar (13 ) räumt im Supermarkt Regale ein. Constantin (14) verdient sich als Schiedsrichter beim Fußball ein paar Euro. Lisa (13) trägt nach der Schule Zeitungen aus. Kim (12) hütet am Samstagnachmittag das Baby der Nachbarn. Und Stella (8) steht als Schauspielerin vor der Kamera, während ihre Klassenkameraden das Einmaleins büffeln. „Kinderarbeit in Deutschland ist keine Ausnahme, sie ist Normalität”, sagt Christine Feil, Soziologin am Deutschen Jugendinstitut in München. „Warum auch nicht?”, fragen inzwischen etliche Jugendforscher.
Diese Frage, die gar nicht provokant gemeint ist, hat einen Aufschrei der Empörung vor allem unter Lehrern ausgelöst. Deren Verbände preisen die Schule als den besten Arbeitsplatz für den Nachwuchs an, der seiner Zukunft beraubt werde, wenn er nebenher Schule für Geld rackern soll. Doch die Behauptung, dass die schulischen Leis-
tungen unter den Nebentätigkeiten der Kinder leiden, ist bislang unbewiesen. Tatsächlich wurde sogar das Gegenteil festgestellt: Jobbende Schüler sind oft überdurchschnittlich aktiv. Das ist das Fazit einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin. Geldverdienen gefährdet demnach weder den schulischen Erfolg, noch verhindert es Freizeitaktivitäten wie Musizieren oder Sport.
„Arbeitende Kinder betonen, wie wichtig ihnen gute Noten sind” , sagt Manfred Liebel. Der Soziologe an der TU Berlin hat mit einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt die Einstellungen der Kinder unter die Lupe genommen: Er und sein Team fragten in 38 Intensivinterviews 9- bis 15-jährige Mädchen und Jungen nach ihren Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt. Dabei stuften die Forscher alles als Arbeit ein, was einen „ direkten oder indirekten Beitrag zur familiären Haushaltsökonomie” leistet – also auch das, was die Eltern entlastet und wozu die Kinder laut Bürgerlichem Gesetzbuch sogar verpflichtet sind (siehe Infokasten unten „Die Rechtslage”). Das Ergebnis: Kinder wollen arbeiten, wenn die Bedingungen stimmen. Und sie nehmen ihre Arbeit ernst. Häufig genießen sie es, etwas geleistet zu haben. „Dann fühlen sie sich produktiv, nützlich und wichtig”, sagt Liebel.
„Sie sind stolz darauf, den kindlichen Spiel-Raum für eine Weile zu überschreiten.” Erfahren sie neben ihrem Stolz auch noch Anerkennung und Lob, „ist das für die Entwicklung ihres Selbstwertgefühls und ihrer Persönlichkeit nur positiv”, meint Liebel. Auch die von Personalchefs gerühmten „Softskills” könnten die Kinder so früh trainieren: indem sie lernen, auf Menschen zuzugehen, ihr Anliegen vorzutragen, freundlich und zuverlässig zu sein.
Kinderarbeit legalisieren
Mit ihrem Wunsch nach Arbeit stehen die Kinder jedoch in Konflikt mit dem deutschen Kinderarbeitsverbot und der Jugendarbeitsschutzverordnung. Die lassen ihnen zwar einen gewissen Spielraum, dennoch jobben Kinder in Deutschland „in etwa der Hälfte der Fälle außerhalb der gesetzlichen Regelung”, also illegal, sagt die Münchner Soziologin Christine Feil. Sie hat sich in ihrer Dissertation mit der Kommerzialisierung der Kindheit beschäftigt und bei der Auswertung mehrerer Studien über den jobbenden Nachwuchs festgestellt: Etwa 80 Prozent der Kinder haben bei Beendigung ihrer Schulpflicht bereits Erfahrungen im Arbeitsleben gesammelt.
Trotz positiver (Lern-)Effekte – ein generelles Plädoyer für Kinderarbeit will Manfred Liebel nicht halten. Aber er lehnt das realitätsferne gesetzliche Korsett ab, das zum Beispiel das Babysitten zu den gefragten Zeiten nach 18 Uhr und am Wochenende verbietet. Ein „prinzipielles Recht, unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten”, hält er für sinnvoller. Freiwilligkeit sei dabei oberstes Gebot. Und Liebel betont: Mädchen und Jungen sollten weder zu Dumpinglöhnen beschäftigt noch von ihren Eltern zur Arbeit gezwungen werden.
Dass es in Zeiten von Hartz IV und zunehmender Kinderarmut auch Eltern gibt, die ihren Nachwuchs zur Arbeit schicken, um die Familie satt zu kriegen, hält Liebel zwar für möglich. Doch in der Berliner Studie gaben nur wenige Kinder an, zum Familieneinkommen beitragen zu müssen. Eine repräsentative Untersuchung dazu gibt es in Deutschland bislang nicht, denn das Thema sei für viele tabu und würde einem „Offenbarungseid des Sozialstaates” gleichkommen, meint Liebel. „Die Scham, so arm zu sein, dass die Kinder für ihr tägliches Brot mitarbeiten müssen, verhindert das.”
Die Gefahr der Ausbeutung tritt in Deutschland noch an ganz anderer Stelle zu Tage – nämlich da, wo überambitionierte Eltern die frühe Karriere ihrer Kleinen forcieren. Fernsehen, Werbung und Theater bieten die ideale Spielwiese für derlei Hoffnungen. Genährt werden sie von unzähligen Kinder-Casting-Agenturen, die dem Nachwuchs den Sprung in die Welt der Medienstars versprechen. Manchmal durchaus mit Erfolg, denn die Nachfrage steigt, wie die Zahlen der Landesämter für Arbeitsschutz belegen (siehe Grafik „ Kinder – als Medienstars immer gefragter”).
Weil derartige Nebenjobs mit dem geltenden Gesetz kollidieren, müssen die Produktionsfirmen für jedes Kind, das sie beschäftigen wollen, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Manchmal werden aus den Kindern kleine Stars – wie Stella Kunkat. Sie hat im März 2007 ein Millionenpublikum gerührt: Im Zweiteiler „Die Flucht” war das Mädchen als Fernsehtochter der bekannten Schauspielerin Maria Furtwängler zu sehen. Im wirklichen Leben geht die Achtjährige in die vierte Klasse. Von ihren Klassenkameraden unterscheidet sie sich kaum – außer dass ihr Platz manchmal leer bleibt, wenn sie zum Dreh am Set ist. Dass sie Geld verdient, während ihre Freunde die Schulbank drücken, ist ihr gar nicht so wichtig. „Hauptsache, die Arbeit macht Spaß”, sagt Stella. Von ihrer Mutter muss sie manchmal in ihrer Begeisterung für den Job gebremst werden. „Aber solange sie Freude daran hat und die Schule nicht leidet, unterstützen wir sie”, sagt Cornelie Kunkat.
auf dem Teppich bleiben
Doch das ist bei Filmkindern nicht immer der Fall: „Von Mama und Papa, die es eigentlich nur gut meinen, geht für die Kinder meist die größte Gefahr aus”, sagt der Bielefelder Soziologe Klaus Hurrelmann. Doch gegen freiwillig arbeitende Kinder in den Medien spricht nichts, ist Manfred Liebel überzeugt. Wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes seien allerdings gute Berater. Das können die Eltern, ein Sozialarbeiter oder ein Psychologe sein, die dafür sorgen, dass das Kind den Bezug zur Realität nicht verliert.
Auch die Tatsache, dass das Engagement bei Film, Fernsehen und Werbung für viele Kinder mit der Pubertät endet, weil sie dann nicht mehr so niedlich sind, muss kein Problem sein. „Wer darauf vorbereitet ist, dass die Popularität nur eine Phase sein kann, fällt in kein Loch”, meint Hurrelmann. Ob auch Stella Kunkat in ein paar Jahren die Schauspielerei an den Nagel hängen wird, weiß die Achtjährige noch nicht. Und bis feststeht, was sie später arbeiten möchte, macht sie weiter ihre Jobs – in der Schule, zu Hause und vor der Kamera. ■
KATHRYN KORTMANN ist Wissenschaftsjournalistin in Berlin. Sie findet, dass die Minijobs in ihrer Schulzeit ihr nicht geschadet haben.
Kathryn Kortmann
Ohne Titel
Ohne Genehmigung läuft nichts: Produzenten müssen die Mitarbeit von Kindern bei Werbung, Fernsehen oder Theater von den Landesämtern für Arbeitsschutz bewilligen lassen. Nicht nur in Berlin, auch in anderen Bundesländern verzeichneten die Ämter zwischen 2004 und 2006 einen sprunghaften Anstieg der Jobanträge.
Ohne Titel
· Etwa 80 Prozent der schulpflichtigen Kinder in Deutschland haben schon einmal gearbeitet.
· Unter Umständen kann das die Persönlichkeit der Kinder stärken.
· Eine Problem sind ehrgeizige Eltern, die ihrem Nachwuchs zu viel abverlangen.
COMMUNITY LESEN
Manfred Liebel
Bedeutungen der Arbeit von Kindern in Deutschland. Wege zu partizipativer Autonomie?
In: Arbeit, Zeitschrift für Arbeitsforschung, Arbeitsgestaltung und Arbeitspolitik, 15. Jahrgang (2005), S. 77–9 3
Christine Feil
Kinder, Geld und Konsum
Die Kommerzialisierung der Kindheit
Juventa Weinheim/München 2003, € 23,–
INTERNET
Das geltende Recht zur Kinderarbeit in Deutschland ist nachzulesen unter:
bundesrecht.juris.de/jarbschg/__5.html
und
bundesrecht.juris.de/kindarbschv/
MULTIMEDIA
Doppel-DVD „DIE FLUCHT”
TV-Zweiteiler mit Maria Furtwängler und Stella Kunkat
Warner Home Video 2007, € 24,99
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Ohne Titel
Wer wann und wie lange arbeiten darf, ist genau festgelegt. Das regeln die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz und das Jugendarbeitsschutzgesetz: Demnach ist die Arbeit von Kindern und Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, verboten – mit im Gesetz festgelegten Ausnahmen, beispielsweise leichte Tätigkeiten für Kinder ab 13 Jahren. Sie dürfen nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für jüngere Kinder bei Veranstaltungen. Und es gilt der Paragraf 1619 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, „Dienstleistungen in Haus und Geschäft”: „Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.”





