Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht verpflichtet, eine Organtransplantation im Ausland zu bezahlen. Mit dem Urteil lässt das Bundessozialgericht in Kassel einen Patienten auf den Kosten seiner Nierentransplantation in Höhe von etwa 135 000 Euro sitzen. Nur 20 000 Euro übernimmt eine private Zusatzversicherung. Der Mann, der an einer erblichen Nierenschwäche litt, hatte sich 1998 in den USA eine Spenderniere einsetzen lassen und so die Wartezeit auf ein neues Organ um etwa zwei Jahre verkürzt. Für die Richter war der Eingriff medizinisch nicht notwendig, da die Wartezeit mit einer Dialyse hätte überbrückt werden könne.





