Der Bundesgerichtshof hat einer Frau 25 000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt, nachdem sie durch eine bakterienverseuchte Spritze an einem Abszess im Nacken erkrankt war. Anhaltende Schmerzen, Schlafstörungen und Depressivität führten anschließend zur Arbeitsunfähigkeit. Schuld war offensichtlich eine mit Staphylokokken infizierte Arzthelferin, die gleichzeitig an Heuschnupfen litt und sich vor dem Aufziehen der Spritze die Hände nicht desinfiziert hatte. Das Gesundheitsamt fand in der Orthopädie- Praxis weitere eklatante Hygienemängel: Arbeitsflächen wurden nicht täglich, sondern nur wöchentlich desinfiziert, Desinfektionsmittel waren verkeimt und Injektionslösungen, die für den Verbrauch innerhalb von 24 Stunden vorgesehen waren, wurden mehrere Tage lang verwendet. AZ: VI ZR 158/06





