Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Patienten gestärkt: Danach gilt die Umkehr der Beweislast bei Kunstfehlerprozessen bereits dann, wenn dem Arzt kleinere Verfehlungen unterlaufen sind. Dann liegt es an ihm nachzuweisen, dass der Fehler den Patienten nicht geschädigt hat. Die Richter entschieden damit zugunsten einer Motorradfahrerin, deren Ärzte nach einem Unfall einen Beckenbruch übersehen hatten. Die Knochen heilten nicht richtig zusammen, und die Frau hat dauerhafte Schmerzen in Leiste und Gesäß. Um Schadensersatz zu bekommen, mussten Patienten bisher nachweisen, dass die Beschwerden sehr wahrscheinlich auf den Kunstfehler zurückgehen. (AZ: VI ZR 34)





