Wenn dieser Artikel erscheint, steht eine der größten Rabattschlachten des Jahres in den Startlöchern: Der Winterschlussverkauf. Zwar geschieht dieser bloß noch auf freiwilliger Basis. Geändert hat sich an der Sachlage jedoch nur wenig: Kunden sollen mit teils extremen Preisnachlässen bewogen werden, möglichst viel zu kaufen, um die Lager für Frühjahrs- und Sommerware zu leeren und Umsätze zu mehren.
Die dazugehörige Werbung wird abermals wieder einen Tenor durchscheinen lassen: Es ist vollkommen okay, möglichst hemmungslos zu kaufen. Der Kaufrausch als wunschgemäßes Verhalten, nicht mal als Kavaliersdelikt. Tatsächlich jedoch birgt dieser „Rausch“ enorme Gefahr, zumindest für manche Charaktere. Und zwar in einem Maß, dass man von einer Förderung eines krankhaften Triebes sprechen könnte.
Nicht unter Kontrolle
Wo liegt der Unterschied zwischen jemandem, der anfallsweise zur Flasche greift, dem umgangssprachlichen „Quartalssäufer“ und jemandem, der in ähnlichen Abständen zwanghaft Waren kauft? Aus psychologischer Sicht gibt es keinen Unterschied.
Bei beidem handelt es sich um das Nachgeben gegenüber einem imperativen Drang – eine ganz klassische Impulshandlung, die nach einem immer gleichen Schema abläuft:
Wie häufig dies geschieht und welches Ausmaß der Drang bzw. die Maßnahmen zu seiner Befriedigung annehmen können, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Je nach Schwere des krankhaften Verhaltens werden dabei die vernunftbasierten Hemmschwellen, die den meisten Menschen innwohnen, immer stärker ignoriert bzw. überwunden. Stark Betroffene kaufen sich deshalb buchstäblich um Kopf und Kragen, stehen oft vor einem großen Schuldenberg.
Mehr als sozial akzeptiert
Ein großes Problem an dieser Erkrankung ist, dass sie, ungleich zu praktisch allen anderen ähnlich gelagerten Impulshandlungen (etwa Kleptomanie, Spielsucht etc.) einem weitaus geringeren, in manchen Kreisen auch gar nicht vorhandenen Stigma unterliegt. Anders ausgedrückt: Kaufrausch wird vielfach nicht als Problem angesehen.
Im Gegenteil, oft genug wird es nicht nur verniedlicht („große Shoppingtour“), sondern auch belobigend anerkannt – „man hat sich etwas gegönnt“ gehört zu den Entschuldigungen, die sowohl von Betroffenen wie anderen Personen ausgesprochen werden.





