Wer regelmäßig Überstunden leistet, kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt auch mehr Krankengeld für sich beanspruchen. Ein Vorarbeiter aus dem Baugewerbe hatte seinen Arbeitgeber verklagt, weil dieser das Krankengeld lediglich auf der Basis einer 40-Stunden-Woche gewähren wollte. Der Mann hatte jedoch in den 13 Wochen vor seiner 14-tägigen Krankheit durchschnittlich fast 55 Stunden gearbeitet. Auch das Gericht sah die im Tarifvertrag geregelte Mindestarbeitszeit nicht als maßgebend an. Es müsse mehr bezahlt werden, wenn in dem Jahr vor der Krankheit die individuell erbrachte Arbeitszeit regelmäßig über der Tarifarbeitszeit gelegen habe. AZ: 5 AZR 457/00





