Braucht ein Mensch nur einmal auf den Boden zu spucken – und schon können Molekularbiologen seine Persönlichkeit und Zukunft aus den Genen lesen?
Es war nur ein unscheinbarer Fleck. Doch er bewegte eine ganze Nation. Molekularbiologen zwangen den Leugner schließlich zur Wahrheit: Bill Clinton hatte Sperma auf dem Kleid seiner Praktikantin hinterlassen. Daß er einen wie auch immer gearteten sexuellen Kontakt mit Monika Lewinsky hatte, konnte er nach der DNA-Analyse nicht mehr bestreiten. Auch eine andere ernüchternde Wahrheit brachten Genforscher ans Licht: Sie beendeten die Legende von Kaspar Hauser als vermeintlichen Erbprinzen von Baden. Im verkrusteten Blut auf seiner Unterhose fanden sich keinerlei Spuren einer markgräflichen Verwandtschaft. „Nicht in den Sternen, sondern in den Genen liegt unser Schicksal.” So formulierte es James Watson, der mit der Aufklärung der DNA-Struktur den Grundstein für die moderne Molekularbiologie legte. Aber braucht man wirklich nur einmal auf den Boden zu spucken und wird damit zum „gläsernen Menschen”, da den Genforschern nichts verborgen bleibt?
Die Antwort ist „Jein”. Zunächst gibt es den Unterschied zwischen Gen-Diagnostik und den rechtsmedizinischen Analysen zur Identitätsfeststellung. Denn die prädikativen Gen-Tests auf Krankheiten und der bei der Verbrecherjagd eingesetzte „ genetische Fingerabdruck” beruhen auf verschiedenen Techniken. Beispiel Kriminaltechnik: Matthias Michael arbeitet im molekulargenetischen Arbeitsbereich des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Jena. Was der Diplom-Biochemiker auf den Labortisch bekommt, läßt ihn nicht immer kalt. Oft sind es zerrissene, blutgetränkte Kleidungsstücke, manchmal eine Zigarettenkippe oder ein einzelnes Haar, das ein Täter zurückließ. Michael extrahiert zunächst die DNA aus der Probe. Anschließend vervielfältigt er die für ihn interessanten Erbgutabschnitte. Wenige DNA-Moleküle reichen aus, um in einer Kettenreaktion das Ausgangsmaterial für einen biologischen Kopierprozeß zu liefern. Matthias Michael richtet sein Augenmerk dabei auf sogenannte STR-Abschnitte im Erbgut. Die Abkürzung von „ Short Tandem Repeats” bezeichnet Teile des DNA-Moleküls, in denen sich kurze Abschnitte ständig wiederholen. Wie oft, das ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und dient den Molekularbiologen deshalb dazu, Individuen eindeutig voneinander zu unterscheiden. Dazu trennen sie die STR ihrer Größe nach und erhalten so ein für jedes Individuum charakteristisches Muster.
Seit drei Jahren gibt es in der Bundesrepublik die DNA-Analysedatei des Bundeskriminalamtes. 50000 Datensätze sind in Wiesbaden inzwischen registriert, jeden Monat kommen etwa 4000 dazu. Daß dies rechtmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht Anfang dieses Jahres festgestellt. Als die damaligen Bundesminister Kanther und Schmidt-Jorzig 1998 das „ DNA-Identitätsfeststellungsgesetz” vorgelegt hatten, das auch eine präventive Erbgutanalyse per Speicheltest ermöglichen sollte, meldeten sich Kritiker zu Wort: Bei einem solch sensiblen Untersuchungsobjekt wie der Erbsubstanz gebe es erhebliche Datenschutzprobleme. Bestünde doch die Gefahr, daß neben der bloßen Identität eines Verdächtigen auch Aussagen über dessen gesundheitliche Zukunft gespeichert würden. Diese Befürchtung ist nach Ansicht von Mark Benecke unbegründet. Er ist Kriminalbiologe, der an verschiedenen Orten der Welt mit seiner Firma „International Forensic Consulting” Labors aufbaut. Benecke argumentiert: Für den „genetischen Fingerabdruck” werden nur solche Teile des Erbgutes verwendet, die keine Informationen über körperliche oder psychische Eigenschaften des Trägers enthalten.
Im Klartext: Anders als in der Medizin werden hier überhaupt keine Gene untersucht. Vielmehr wird durch die Analyse von sogenannten nicht-codierenden Sequenzen lediglich eine Art Strichcode erzeugt, der – ähnlich wie der klassische Fingerabdruck, der die Papillarlinien der Fingerbeere abbildet – für jedes Individuum charakteristisch ist. Die Frage, ob man aus ihren Daten irgend etwas über die Eigenschaften eines Menschen aussagen kann, beantworten Matthias Michael und seine Chefin Prof. Annelies Klein mit einem klaren Nein. Denn die STR codieren keine Eigenschaften.
Doch selbst wenn jemand die DNA-Proben auf ihre Gene untersuchen würde, hätte er wenig davon. Das Zusammenspiel der Gene ist komplizierter, als es die Äußerungen mancher Wissenschaftler vermuten lassen, wenn sie behaupten, sie hätten das Gen für Aggressivität oder für Intelligenz gefunden. „Die meisten Merkmale eines Menschen sind nicht durch ein einzelnes Gen bestimmt. Sie entstehen durch das Zusammenwirken mehrerer Gene – und, um das Ganze noch komplizierter zu machen: Sie beeinflussen nicht nur ein einziges Merkmal eines Menschen, sondern mehrere verschiedene, und die stehen obendrein oft nicht in direktem Zusammenhang”, erklärt der britische Forscher Ian Wilmut, „Vater” des Klon-Schafs Dolly (siehe Portrait in diesem Heft).
Die Bestrebungen amerikanischer Kriminologen, ganze Steckbriefe aufgrund von DNA-Proben zu erstellen, hält Mark Benecke für wenig aussichtsreich. „Auf das Aussehen können Sie nicht mal schließen, wenn Sie statt der STR echte Gene untersuchen. Für die Körpergröße, Gesichtsform oder Haar- und Augenfarbe gibt es noch keine Tests.” Eben weil die Zusammenhänge so schwierig zu durchschauen sind, konzentrieren sich weltweit verschiedene Forschungsprojekte auf das, was die Rechtsmediziner kalt läßt – auf die Gene nämlich. In Island läßt sich gleich ein ganzes Volk in die Gen-Karten schauen. Bereits vor zwei Jahren erlaubte das Parlament des Inselvolks der Firma deCoDE Genetics, eine Datenbank aufzubauen, die anonymisierte Daten aus Praxen und Krankenhäusern sowie Informationen aus Stammbäumen enthalten darf. Die Isländer haben sich viel vorgenommen. Die komplizierten genetischen Ursachen von nicht weniger als zwölf Volkskrankheiten wie Krebs, Asthma, Alzheimer, Diabetes und Osteoporose sollen innerhalb von fünf Jahren aufgeklärt werden, und der Entdeckung der entsprechenden Gene soll die Entwicklung von Medikamenten gleich auf dem Fuße folgen. Auch in Estland und auf den Tonga-Inseln laufen ähnliche Projekte.
In Deutschland bietet die genetische Familienberatung, die sich vor allem an werdende Eltern richtet, derzeit rund 30 Gen-Tests an. Es sind Tests auf sehr seltene Erkrankungen, von denen oft unter 10000 Menschen nur einer betroffen ist. Eine sichere Aussage über die Krankheitswahrscheinlichkeit ist nur bei einer sogenannten monogenetischen Erkrankung möglich – also mit einem Defekt in nur einem einzelnen Gen wie etwa bei Chorea Huntington („Veitstanz”). Insgesamt gibt es erst für rund 500 der etwa 7000 bekannten Erbkrankheiten Gen-Tests. Bei Krankheiten, an denen viele Gene beteiligt sind, zum Beispiel bei Krebs, läßt sich nur spekulieren. In Deutschland kann man zum Beispiel auf erblichen Brustkrebs und auf eine bestimmte Dickdarmkrebs-Form testen. Das Problem ist nur: Ein positiver Test ist noch keine eindeutige Diagnose, und ein negativer Befund bedeutet nicht, daß der Getestete von der Krankheit verschont bleibt. Deshalb ist ein Gen-Test stets freiwillig, und es gilt zusätzlich das „Recht auf Nichtwissen”.
Darüber hinaus kann der Betroffene selbst entscheiden, ob die Befunde zum Beispiel an seinen Hausarzt weitergeleitet werden sollen oder nicht. Bei den Versicherungen ist, entgegen oft geäußerten Befürchtungen, das Interesse an Gentests bisher gering, da diese bei den komplexeren Erkrankungen einfach noch zu ungenau sind (siehe Interview „Riskantes Wissen”). Francis Collins, Direktor des staatlichen Humangenom- Forschungsinstituts der USA, glaubt jedoch fest an den Fortschritt der Molekularbiologie. Er rechnet ab 2010 mit dem ersten Dutzend verläßlicher Gen-Vorhersagen. Beschleunigt wird die Entwicklung durch die Erfindung der DNA-Chips. Ähnlich wie bei einem Mikrochip, auf dem viele winzige elektronische Bauteile auf sehr kleiner Fläche fixiert sind, bringt man auf der speziellen Oberfläche eines DNA-Chips sehr viele Erbgutfragmente unter. Diese können mit Hilfe von Robotern in sehr kurzer Zeit analysiert werden. DNA-Chips finden bereits in der gerichtsmedizinischen DNA-Analyse und in der Diagnostik Anwendung (siehe bild der wissenschaft 6/1999, „Ein Medikament für mich allein”). Wissenschaftler wie Prof. Regine Kollek, Vorsitzende vom Ethikbeirat des Bundesgesundheitsministeriums, und der Gesundheitsökonom Prof. Oliver Schöffski rechnen mit einer massiven Expansion von Gen-Tests, wenn leistungsfähigere Biochips auf den Markt kommen.
Der amerikanische Gentechnik-Kritiker Jeremy Rifkin befürchtet, daß dieser Fortschritt in die falsche Richtung laufen könnte: Er warnt vor einer „Genetokratie”, wenn nicht nur die Menschen selbst in ihren genetischen Konstruktionsplan und damit in ihre biologische Zukunft blicken können, sondern auch Arbeitgeber und Regierungen. Rifkin will den Fortschritt nicht gänzlich aufhalten. „Nicht die Wissenschaft ist das Problem”, sagt der Amerikaner, „sondern die kommerzielle Nutzung.” Rifkin sieht die Gesellschaft am Beginn des 21. Jahrhunderts gleichsam am Scheideweg: Sie ist der neuen Technologie nicht hilflos ausgeliefert, sondern hat es in der Hand, ob sie die Möglichkeiten der Gentechnik zu ihrem Wohl nutzt – zum Beispiel für eine verbesserte Prävention gegen einzelne Krebsarten –, oder ob sie das Feld der Industrie überläßt, die vor allem eines vorhat: Geld zu verdienen. Der Trendforscher sieht hier durchaus nicht schwarz: „Noch haben wir die Chance, die heikelsten Themen anzupacken, die diese Entwicklung mit sich bringt.”
Susanne Liedtke





