Die Versicherungen bestehen auf einer Nutzung von Gentests und wenden sich gegen entsprechende Verbotspläne der Bundesregierung. “Das Recht auf Einsicht in die Ergebnisse von Gentests darf nicht eingeschränkt werden”, sagte der Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bernd Michaels, der “Berliner Zeitung” (Mittwoch). Für Versicherungen sei es “essenziell”, im Rahmen einer Risikoprüfung vor Abschluss einer privaten Lebens- oder Krankenversicherung die Ergebnisse von Gentests zu berücksichtigen.
Michaels bestritt Vorwürfe, die Versicherungswirtschaft wolle mit ihrem Pochen auf Kenntnisnahme von Testergebnissen genetisch belastete Menschen diskriminieren: “Risikoprüfung ist keine Diskriminierung.” Zu den Grundlagen der privaten Versicherung gehöre es, dass Schutz nur gegen ungewisse Risiken geboten werden könne. Wenn ein Gentest auf eine Krankheit hinweise, müssten die Versicherungen das wissen. Auf obligatorische Gentests im Vorfeld eines Vertragsabschlusses wolle man “momentan” verzichten.
Jürgen Eichelmann, Vorstand beim Versicherungskonzern Allianz- Leben, sagte der Zeitung: “Es gibt keinen vernünftigen Grund, Gentests rechtlich anders zu behandeln, als sonstige ärztliche Untersuchungen.” Der Gesetzgeber könne von den Versicherungen nicht verlangen, “jedes Risiko in der Gesellschaft abzusichern”.
Der Ethikbeirat von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) hatte vorgeschlagen, der Versicherungsbranche und Arbeitgebern gesetzlich zu “verbieten”, Gentests “zu erheben, zu verlangen oder anderweitig zu verwerten”. Bislang sind Versicherte verpflichtet, die Gesellschaften über die Ergebnisse freiwillig vorgenommener Tests vor dem Abschluss einer Versicherung zu informieren.
dpa





