Französische Verbände fordern regelmäßige BSE-Tests in Schlachthöfen
Obwohl Tiermehl als Auslöser von BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) gilt und in Frankreich seit zehn Jahren verboten ist, dulden die französischen Behörden immer noch geringe Anteile von Tiermehl in den Futtermischungen für Rinder. Wie die französische Zeitung “Libération” berichtete und die französische Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF), eine für Verbraucherfragen zuständige Behörde, jetzt bestätigte, werden Tiermehlbestandteile im Rinderfutter bis zu einem Schwellenwert von 0,3 Prozent von den Veterinärstellen nicht beanstandet. Erst ab einem Wert von über 0,3 Prozent müssen Futtermittel-Hersteller in Frankreich mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Bei der Gewährung des Toleranzwertes orientieren sich die französischen Behörden an einem überholten Beschluss des wissenschaftlichen Beirats der EU, der zuerst einen Anteil von 0,5 Prozent Tiermehl im Rinderfutter als akzeptabel ansah, diesen Wert jedoch inzwischen nach unten korrigierte.
Das Landwirtschaftsministerium dementierte die Existenz einer Toleranzschwelle für Tiermehl bei Rindern und gab als Ursache ein Versehen bei der Zusammenstellung der Futtermischung an, die an Fische, Geflügel und Schweine weiterhin verfüttert werden darf.
Im Rahmen der Sicherstellung von BSE-verdächtigem Rindfleisch in einer französischen Supermarktkette forderten der Verband der Rinderzüchter und Vertreter der Lebensmittelindustrie statt Stichproben jetzt regelmäßige BSE-Tests in den Schlachthöfen. Das französische Landwirtschaftsministerium lehnt dies jedoch ab.
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Almut Bruschke-Reimer





