Biolebensmittel spielen eine entscheidende Rolle im Umwelt- und Tierschutz: Bei ihrer Erzeugung wird stärker auf nachhaltige Landwirtschaft gesetzt als bei der konventionellen Landwirtschaft. Die Erzeugung biologischer Lebensmittel belastet die Umwelt deshalb weniger stark. Deutschland gehört beim Pro-Kopf-Verbrauch von Biolebensmitteln zu den Top-10-Ländern weltweit, doch nur etwa 14 Prozent der deutschen Landwirte produzieren bio oder öko, weshalb ein großer Teil dieser Produkte importiert werden muss. Aber welche Begriffe und Siegel aus dem Kennzeichen-Dschungel stehen wirklich für ökologisch angebaute Nahrungsmittel oder nach biologischen Gesichtspunkten gehaltene Tiere?
Welche Regeln gibt es für Bio-Lebensmittel?
Bioprodukte kennzeichnen sich dadurch aus, dass die Betriebe eine artgerechte Tierhaltung fördern und den Tieren bessere Lebensbedingungen als bei konventionellen Betrieben bieten. Beim Anbau von Pflanzen müssen Bio-Betreibe außerdem auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche mineralische Düngemittel verzichten. Auch gentechnisch-veränderte Pflanzen dürfen nicht verwendet werden. Eine kleine Ausnahme gibt es hierbei in der Tierhaltung: 0,9 Prozent des Tierfutters dürfen gentechnisch-verändert sein.
Nicht nur die Erzeugung, auch die Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln unterliegen strengen Vorschriften. Demnach müssen mindestens 95 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau stammen; Ausnahmen für die verbleibenden fünf Prozent sind ebenfalls gesetzlich geregt und nur erlaubt, wenn diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
Um die Einhaltung der Standards sicherzustellen, überprüfen amtlich zugelassene private Kontrollstellen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb und führen zusätzlich unangemeldete Stichproben bei Erzeugern und Verarbeitern durch. Bio-Betriebe sind verpflichtet, sämtliche Transaktionen zu dokumentieren. Das bedeutet, dass sie genau erfassen müssen, was wann verkauft oder von wem gekauft wurde – und wie viel. Die Nachverfolgbarkeit der Produkte bis zu ihrem ursprünglichen Erzeuger ist besonders wichtig, um die Qualität und Integrität von Bio-Lebensmitteln sicherzustellen.
„Öko“ und „bio“ – geschützte Begriffe
Um ihre Produkte als „bio“ kennzeichnen zu können, müssen sich die Betriebe an die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung halten. Nur dann dürfen sie ihre Produkte auch als “biologisch”, “ökologisch” oder mit den Abkürzungen „bio“ oder „öko“ bewerben. Dies sind seit 1993 gesetzlich geschützte Begriffe in der EU. Auch Kombinationen wie „kontrolliert biologischer Anbau“ oder „organisch-bio“ sind zulässig und bedeuten, dass sich der Betrieb an die EG-Öko-Verordnung hält. Wichtig ist hier, dass „bio“ und „öko“ nur für Lebensmittel gelten. Naturkosmetik oder natürliche Medizinprodukte können per Definition nicht „biologisch“ nach EG-Öko-Verordnung sein.







