Bier war, wie zahlreiche weitere Quellen aus jener Frühzeit der bayerischen Geschichte belegen, nichts anderes als ein Teil des sogenannten Naturalabgabensystems. Dieses „Steuersystem“, das nicht auf Geld, sondern auf Naturalien basierte, war wie in ganz Europa auch in Bayern bis weit in das 13. Jahrhundert hinein üblich. Im ältesten, 1231/1234 verfassten bayerischen Herzogsurbar werden rund 100 Zinspflichtige genannt, die ihre Verpflichtungen dem Herzog gegenüber unter anderem durch die Lieferung von Bier zu begleichen hatten…
Den vollständigen Text lesen Sie in DAMALS 4/2016.
Dr. Karl Gattinger




