Das deutsche Tierschutzgesetz zählt weltweit zu den restriktivsten. Bevor in Deutschland die Genehmigung für einen Tierversuch erfolgt, wird eine Tierschutzkommission angehört, in der neben Fachwissenschaftlern auch Vertreter von Tierschutzverbänden sitzen. Diese Kommission beurteilt nicht nur, ob der Versuch wissenschaftlich erforderlich ist, sondern auch, ob er sich ethisch vertreten lässt.





