Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hält die Forschung an Embryonen für verfassungswidrig, wenn diese dabei absterben. Das geht nach einem Bericht der Zeitung “Financial Times Deutschland” (Montag) aus einem Entwurf der Ministerin für ein SPD-Positionspapier hervor. Das SPD-Präsidium beauftragte am Montag die sozialdemokratischen Ministerinnen für Gesundheit, Ulla Schmidt, und Forschung, Edelgard Bulmahn, gemeinsam mit Däubler-Gmelin eine Vorlage für die Sitzung der SPD-Spitze am 21. Mai zu erarbeiten.
Nach Ansicht Däubler-Gmelins verbietet die Verfassung sowohl die Präimplantationsdiagnostik als auch die Gewinnung von Stammzellen aus künstlich befruchteten Eizellen. Ihrer Meinung nach würde auch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes daran nichts ändern.
Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung, Ulrike Flach (FDP), sprach sich unterdessen erneut dafür aus, Genforschung unter strengen Auflagen zu erlauben. Zugleich begrüßte sie allerdings die jüngste Meinungsänderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Stammzellenforschung an Embryonen. Bundesforschungsministerin Bulmahn will über die Stammzellforschung im von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) in der vergangenen Woche etablierten Nationalen Ethik- Rat sprechen.
Die Debatte über das Thema war neu in Gang gekommen, nachdem die DFG überraschend eine Lockerung der Bestimmungen zur Embryonenforschung gefordert hatte. Die DFG hatte sich am vergangenen Donnerstag für den Import von menschlichen embryonalen Stammzellen für die Forschung ausgesprochen.
Nach einem Bericht des Bundesforschungsministeriums hat Deutschland im vergangenen Jahr bei der Biotechnologie deutlich aufgeholt, liegt aber immer noch weit hinter Ländern wie Großbritannien und den USA. Der Umsatz aller 332 deutschen Biotechnik-Firmen stieg innerhalb eines Jahres um über 50 Prozent auf 786 Millionen Euro (1,5 Milliarden Mark).
dpa





