Das Klonen von Menschen ist in Großbritannien künftig ausdrücklich verboten. Ein entsprechendes Gesetz, das im Eilverfahren von der Labour-Regierung eingebracht worden war, trat nach einer Mitteilung des Justizministeriums in London am Dienstagabend in Kraft. Danach muss jeder, der die Einpflanzung eines geklonten Embryos in eine Frau plant, künftig mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Das so genannte therapeutische Klonen zu Forschungszwecken ist weiterhin erlaubt. Bei dieser Methode sollen einem geklonten Embryo Stammzellen entnommen werden, um sie zu speziellem Gewebe heranwachsen zu lassen.
Mit der Initiative zur Klarstellung der Gesetzeslage zum Klonen hatte die Regierung auf ein Urteil des obersten britischen Zivilgerichts von Mitte November reagiert. Der High Court hatte damals entschieden, dass eine zuvor entkernte menschliche Eizelle, in die danach ein fremder Zellkern eingesetzt wurde, nach den geltenden britischen Gesetzgebung nicht als Embryo betrachtet werden kann.
Die Methode, mit der das Schaf Dolly geklont wurde, könnte nach dieser Rechtsprechung auch beim Menschen angewendet werden. Der italienische Mediziner Severino Antinori hatte daraufhin angekündigt, er wolle die Gesetzeslücke ausnutzen und demnächst in Großbritannien erstmals einen Menschen klonen.
dpa





