Müssen die Chefs führender deutscher Unternehmen bald ihren bequemen Sessel mit einem harten Stuhl im Knast eintauschen? Möglicherweise ja ? wenn es nach Professor Michael Olbrich vom Institut für Wirtschaftsprüfung der Universität des Saarlandes in Saarbrücken geht. Der hat sich nämlich mit seinem Team die Geschäftsberichte der DAX 30-Unternehmen aus dem Jahr 2009 vorgeknöpft ? und darin Gesetzeswidriges gefunden. Nicht dass die Bilanzen gefälscht waren ? vielmehr stößt Olbrich übel auf, dass die Berichte vor englischen Ausdrücken nur so strotzten: ?Corporate Governance?, ?Fair-Value? und ?Private Equity? sind nur einige Beispiele.
In Paragraph 244 des deutschen Handelsgesetzes ist nachzulesen: ?Der Jahresbericht ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.? Durch den ausufernden Gebrauch des sogenannten Denglisch verstoßen nach Ansicht Olbrichs die Firmen gegen diese Klausel und auch gegen das deutsche Aktiengesetz. Und das könnte für die Verantwortlichen der Geschäftsberichte unliebsame Folgen haben. Denn in Paragraph 400 Absatz 1, Nr. 1 des deutschen Aktiengesetzes droht Ungemach: ?Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des Vorstandes … Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert.? Olbrich bemängelt scharf, dass wirklich sämtliche von ihm untersuchte Geschäftsberichte solche Mängel aufweisen. Wie auch immer sich die Richter entscheiden, förderlich für das Verständnis ist das viele Denglisch sicher nicht. Aber das ist sicher keine Absicht ? oder?
Aussendung der Universität des Saarlandes wissenschaft.de – Hans Groth





