Charpentier: Ich lebe schon seit drei Jahren in Deutschland und hatte nicht die Absicht, gleich wieder zu gehen. Das hätte ich zwar machen können, aber die Max-Planck-Gesellschaft hat mir ermöglicht, meine Projekte mit meinem Team in Deutschland fortzusetzen. Sie bietet mir auch die Freiheit, die Themen selbst zu wählen, während man in der Helmholtz-Gemeinschaft stärker programmorientiert forscht. Und nicht zuletzt ist die Förderung großzügig und erlaubt mir, in Berlin ein Institut – mit Kollegen zusammen – neu auszurichten.
Was macht Deutschland als Standort für Ihre Arbeit attraktiv?
Deutschland hat eine starke Tradition in der Mikrobiologie und Genetik – und das merkt man auch, wenn man hier arbeitet. Man findet hier gut ausgebildete Studenten und Doktoranden. Unter den Wissenschaftlern gibt es zudem einen Wettbewerb auf einem guten Niveau. Und nicht zuletzt wird die Grundlagenforschung im internationalen Vergleich ordentlich gefördert – etwa durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft.
Sind Sie mit den gesetzlichen Regelungen in Ihrem Forschungsgebiet einverstanden?
Ich arbeite vor allem mit Bakterien und mein Labor unterliegt den Sicherheitsbestimmungen der Schutzstufe BSL-2. Das ist völlig in Ordnung und das bin ich auch gewohnt. Als ich nach Berlin umzog, musste ich jedoch alle Zulassungen neu beantragen, weil nun ein anderes Bundesland zuständig war. Das könnte man vielleicht vereinfachen. Aber Sie wollen auf die ethischen Fragen hinaus, die sich aus CRISPR ergeben. Diese Methode ist zum Beispiel nützlich, um die Biologie von Pflanzen und die Biologie von Stammzellen zu untersuchen – und in diesen Bereichen gibt es in Deutschland strengere Regelungen als in anderen Ländern.
Sie haben diese Regelungen schon einmal als Wettbewerbsnachteil bezeichnet.
Ja, sie könnten zu einem Wettbewerbsnachteil führen, wenn zum Beispiel die USA in der Forschung voranschreiten und Deutschland zurückbleibt. Zu Forschungszwecken sollte man gewisse genetische Manipulationen zulassen.
Was würden Sie ändern wollen?
Wenn über CRISPR gesprochen wird, geht es oft um Eingriffe in die Keimbahn, bei denen das Erbgut eines Menschen vor der Geburt verändert wird. Das sollte man natürlich streng regulieren, denn die Technologie ist noch lange nicht etabliert und entsprechend gefährlich. Ich wüsste im Moment nicht, mit welcher Begründung man die Zellen von menschlichen Embryonen manipulieren sollte. Aber somatische Zellen – also die Zellen, aus denen sich kein Mensch entwickeln kann – sollte man genetisch manipulieren dürfen, um die Funktion und Regulation besser verstehen und auch Therapien entwickeln zu können. Hier bietet sich CRISPR an, da man damit das Erbgut einfacher verändern kann als bisher – und auch ganz unterschiedliche Eingriffe möglich sind. Für eine Methode, die sich so unterschiedlich einsetzen lässt wie CRISPR, braucht man differenzierte Regeln. Die europäische Oviedo-Konvention widmet dem Thema zum Beispiel nur wenige, allgemein gehaltene Sätze. Diese Regeln sollte man jetzt präzisieren.





