Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes, wies die Forderung des Umweltbundesamtes mit dem Hinweis zurück, viele Händler seien gar nicht in der Lage, die quecksilberhaltigen Lampen fachgerecht zu lagern und meinte: “Ein Gesetz zur Rücknahmepflicht muss das letzte Mittel sein.”
Ab 1. September dürfen die herkömmlichen Glühbirnen mit Leuchtfaden nicht mehr verkauft werden. Damit erstreckt sich das bereits geltende Handelsverbot für Glühbirnen mit 100-, 75- und 60-Watt-Birnen auch auf 40- und 25-Watt-Lampen. Die Sparbirnen verbrauchen deutlich weniger Energie und tragen damit zum Umwelt- und Klimaschutz bei.




