Bislang war die Werbung von Ärzten in Berufskleidung durch das Heilmittelwerbegesetz verboten. Denn der Kittel galt als Symbol der ärztlichen Autorität, das nicht missbraucht werden darf, um Patienten zu ködern. So wurde einer Fuldaer Klinik verwehrt, auf ihrer Internet-Seite und in Werbebroschüren Mediziner in Weiß abzubilden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe kippte nun dieses Verbot, weil es die Freiheit der Berufsausübung einschränke. Der Kittel ist nur noch dann verboten, wenn mit ihm beispielsweise für gefährliche Selbstbehandlungen geworben wird oder wenn er zusammen mit irreführenden und falschen Aussagen auftaucht. AZ: I ZR 51/04





