Von RAINER KURLEMANN
Der globale Ozean ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn die nächste Staatengrenze vielerorts etliche Hundert Seemeilen entfernt ist. Eine globale Einigkeit über Rechtsvorschriften besteht aber erst seit 40 Jahren. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen klärt seit 1982 grundsätzliche Fragen: Wem gehören Bodenschätze? Wer darf Fischfang ausüben? Wie werden Überflugrechte und Forschung geregelt? Wer entscheidet über die Verlegung und den Betrieb von Unterseekabeln oder Pipelines? Wie werden Piraten bekämpft? Das Übereinkommen betrifft viele Aspekte, die über die Wirtschaftskraft eines Staates entscheiden können. Es dauerte 25 Jahre, bis die 320 Artikel des Vertrags ausgehandelt waren. Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg soll juristische Klarheit liefern; seit 1997 wurden dort 29 Fälle verhandelt.





