Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ
Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren anwendeten. Die Idee war: Tritt in den Tagen nach der Einnahme der Tabletten keine Blutung auf, ist die Frau vermutlich schwanger. Duogynon steht im Verdacht, Fehlbildungen bei Ungeborenen hervorgerufen zu haben.
Wie viele Menschen sind betroffen?
Die genauen Zahlen der Betroffenen kennen wir nicht, da es kein zentrales Melderegister gibt. In der größten Betroffenengruppe in Deutschland, dem Netzwerk Duogynon, sind derzeit rund 660 Personen registriert. Einige Kinder wurden mit einem offenen Rücken geboren, andere mit Fehlbildungen im Blasen- und Genitaltrakt, wieder andere mit fehlenden oder nicht ausgebildeten Gliedmaßen. Der Fall erinnert an den Contergan-Skandal der 1960er-Jahre. Der Wirkstoff Thalidomid schädigte weltweit Tausende Kinder. Medizinhistorisch ist er dennoch anders gelagert.
Inwiefern?
Anders als bei Thalidomid fehlt bei den hormonellen Schwangerschaftstests bis heute eine eindeutige Abfolge, also Belege, dass die Fehlbildungen betroffener Personen wirklich auf die Einnahme von Duogynon zurückzuführen sind. Der biomedizinische Nachweis ist wesentlich komplexer, weil es sich um Derivate körpereigener Hormone handelt. Die kommen – im Gegensatz zum Wirkstoff Thalidomid – auch unter natürlichen Umständen in einer schwangeren Frau vor.
So argumentiert auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als mittlerweile zuständige Behörde. Es schlussfolgerte schon in einer 2012 veröffentlichten Analyse, dass es „keinen kausalen Zusammenhang mit Fehlbildungen“ gibt, dieser aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Was bedeutet das für Betroffene?
Für Betroffene ist das eine traumatische Erfahrung und führt zu einem Vertrauensverlust in Medizin, Wissenschaft und Politik. Sie sehen sich als Opfer von regulatorischem Fehlverhalten, für das es weder öffentliche noch politische Anerkennung gibt. Bis heute kämpfen sie um diese Anerkennung, dass die Schädigungen auf die Einnahme des Tests zurückzuführen sind, auch vor Gericht.
Während andere Länder Duogynon bereits in den 1970er-Jahren vom Markt nahmen, zog Deutschland erst 1981 nach. Warum?





