Für Patienten mit Rückenschmerzen, Rheuma oder Osteoporose bieten Sportvereine und Behindertenverbände ein spezielles „ Funktionstraining” an. Beliebt ist beispielsweise die Aquagymnastik der Deutschen Rheumaliga. Bislang bekamen Patienten solche Kurse maximal zwei Jahre lang von den Krankenkassen erstattet. Danach mussten sie die Kosten selbst tragen. Diese Regelung hat jetzt das Bundessozialgericht in Kassel gekippt. Damit dürfen Ärzte die Gruppentherapie für einen unbegrenzten Zeitraum verordnen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behandlung wirklich notwendig und auf die Krankheit zugeschnitten ist. Außerdem dürfen die Kosten einen wirtschaftlich vernünftigen Rahmen nicht überschreiten. AZ: B 1 KR 32/07 R





